Hahn & Huppenkothen death

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chrish
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Hahn & Huppenkothen death

#1

Post by chrish » 25 Sep 2003, 20:56

I am looking death date SS -Staf Walter Huppenkothen and SS-Staf Ludwig Hahn (k.d.S Warschau)

Thanks for help

chrish

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Orok
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#2

Post by Orok » 25 Sep 2003, 21:00

Seems a lot of SS-fanboys haven't realized that they now have their own forum! :lol:


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Georg_S
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#3

Post by Georg_S » 02 Dec 2005, 20:08

Hello Chrish,

You had to wait a long time for this.

//Georg

***********

Walter Huppenkothen (* 31. Dezember 1907 in Haan im Rheinland ; † 1979 in Lübeck ) war Jurist , SS-Standartenführer im Reichssicherheitshauptamt und NS-Verbrecher.


Leben
Walter Huppenkothen entstammt als einziges Kind einer Werkmeistersfamilie. Er besuchte das Realgymnasium in Opladen; anschließend studierte er an den Universitäten Köln und Düsseldorf Rechts- und Staatswissenschaft. Im Jahre 1931 bestand er die erste juristische Staatsprüfung, am 7. November 1934 auch die Große Juristische Staatsprüfung.

Erst nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten trat Huppenkothen auf eine allgemeine Aufforderung des Oberlandesgerichtspräsidenten von Düsseldorf zum 1. Mai 1933 der NSDAP und gleichzeitig der Allgemeinen SS bei. Er fand keine Anstellung im Staatsdienst und bewarb sich beim SD-Oberabschnitt West in Düsseldorf. Von Januar bis November 1935 war er dort als Referent für Presse und kulturelle Angelegenheiten sowie für Sonderaufträge tätig. Im Herbst 1935 wurde er - zunächst probeweise - von der Geheimen Staatspolizei übernommen. Ende 1936 wurde er zum Regierungsassessor ernannt und als stellvertretender Leiter der Gestapo nach Königsberg versetzt. Ende 1937 war er bereits Leiter der Stapostelle Lüneburg . Von dort kam Huppenkothen im Herbst 1939 nach Polen in den Stab der Einsatzgruppe I unter Bruno Streckenbach .

Er wurde Verbindungsführer der Einsatzgruppe I der Sicherheitspolizei zur XIV. Armee. Als in den besetzten Gebieten im Herbst 1939 die Zivilverwaltung eingerichtet wurde, kam er als "Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD" (KdS) nach Krakau , dann im Februar 1940 nach Lublin , wo er zuerst als Leiter der Gestapo und dann als KdS tätig war. Er war führend verantwortlich für riesige Zwangsarbeitsmaßnahmen (die SS plante in dieser Region einen gigantischen "Ostwall") und für die Ghettoisierung der Lubliner Juden.

Anfang Juli 1941 wurde Huppenkothen zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin versetzt. Dort leitete er als Oberregierungsrat und SS-Sturmbannführer die Gruppe E (Polizeiliche Spionageabwehr) des Amtes IV (Gegnererforschung und -bekämpfung).

1942 heiratete Walter Huppenkothen; aus der Ehe mit seiner Frau Erika ging ein Sohn hervor.

Als im Zusammenhang mit der Übernahme der Aufgaben des im Frühjahr 1944 aufgelösten, bis dahin von Admiral Canaris geleiteten Amtes Ausland-Abwehr im OKW das Amt IV des RSHA umorganisiert wurde, erhielt Huppenkothen, unter Beibehaltung des wesentlichen Teils seiner Aufgaben, daraus eine Abteilung. Im Herbst 1944 wurde Huppenkothen zum Regierungsdirektor befördert; er erhielt außerdem den Angleichungsdienstrang eines SS-Standartenführers . In seiner Personalakte sind seine "besondere[n] Verdienste" bei der "Bereinigung des Personenkreises anlässlich des 20. Juli 1944" hervorgehoben.

Anfang April 1945 erhielt Huppenkothen den Auftrag, zunächst in einem Standgerichtsverfahren gegen den Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi im KZ Oranienburg/Sachsenhausen die Anklage zu vertreten. Die von Huppenkothen beantragte Todesstrafe wurde verhängt und alsbald vollstreckt. Gleich anschließend wurde Huppenkothen ins KZ Flossenbürg entsandt, wo er gegen General Oster, Admiral Canaris, Generalstabsrichter Sack, Hauptmann Gehre und Pastor Bonhoeffer ebenfalls die Anklage zu vertreten hatte. Auch hier wurde die von ihm beantragte Todesstrafe verhängt; die Verurteilten wurden durch den Strang hingerichtet.

Nach der Kapitulation geriet Huppenkothen in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Seine Kenntnisse über das RSHA und über die von ihm angestellten Ermittlungen dienten sodann den Untersuchungsbehörden der amerikanischen Besatzungstruppen. Er war vom Sommer 1945 bis zum 27. Januar 1949 interniert.

Am 1. Dezember 1949 wurde Huppenkothen festgenommen; gegen ihn und andere Beteiligte, u. a. den SS-Richter Max Koegel , wurde wegen der Ermordung Dohnanyis, Osters und der übrigen KZ-Häftlinge kurz vor Kriegsende ermittelt. Huppenkothen und andere wurden wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) war dreimal mit diesem Verfahren befasst. Zweimal hob er die jeweiligen Freisprüche des Schwurgerichts auf angesichts der Feststellung, dass selbst nach bis 1945 geltendem Gesetz die Verfahren in schwerstwiegender Weise gegen formelles und materielles Recht verstießen. So war z. B. das SS-Standgericht für die Angeklagten, die nicht SS-Mitglieder waren, überhaupt nicht zuständig, das Gericht war mit dem KZ-Lagerkommandanten als Beisitzer nicht ordnungsgemäß besetzt, Verteidiger waren nicht bestellt, Protokollführer gab es nicht, die Angeklagten waren offenkundig gefoltert worden, die Beweismittel entsprachen nicht den Vorschriften. Der BGH wies in beeindruckender Weise darauf hin, dass Gesetze, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben und allen Kulturvölkern gemeinsame Rechtsüberzeugungen von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich missachten, kein Recht schaffen und ein solchen Gesetzen entsprechendes Verhalten Unrecht bleibt. Nachdem hierauf Huppenkothen und die anderen Angeklagten im dritten Durchgang wegen Beihilfe zum Mord zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren, änderte der Bundesgerichtshof seine Auffassung grundlegend, hob 1956 diese Verurteilungen auf und sprach die Angeklagten von dem Vorwurf frei, durch die Standgerichtsverfahren Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. In der Begründung behandelte der Bundesgerichtshof das SS-Standgericht als ordnungsgemäßes Gericht, das offenkundige Scheinverfahren als ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend. Den Widerstandskämpfern wurde bescheinigt, sie hätten "nach den damals geltenden und in ihrer rechtlichen Wirksamkeit an sich nicht bestreitbaren Gesetzen" Landes- und Hochverrat begangen. "In einem Kampf um Sein oder Nichtsein", so der BGH, seien "bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden". Einem Richter könne "angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze" kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er "glaubte", Widerstandskämpfer "zum Tode verurteilen zu müssen". Für Huppenkothen blieb es dennoch bei einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, weil er die Bestätigung der Urteile vor der Vollstreckung nicht abgewartet habe. Mit seinem Urteil wandte sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich von der "Radbruchschen Formel" ab, nach der das positive Recht nicht anzuwenden ist, wenn es in so unerträglichem Maße der Gerechtigkeit widerspricht, "dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat". Der spätere Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, bezeichnete diese Entscheidung in einer Rede zum 100. Todestag von Hans von Dohnanyi als "Schlag ins Gesicht".

Walter Huppenkothen wurde schon vor seiner Festnahme Ende 1949 und dann wieder nach Teilverbüßung seiner Strafe (1959) von dem FDP-Abgeordneten und Rechtsanwalt Ernst Achenbach in eine Tätigkeit als Wirtschaftsjurist vermittelt. Er lebte in Mülheim/Ruhr und später in Köln.

1961 musste Huppenkothen auf Verlangen des israelischen Gerichts im Strafverfahren gegen Adolf Eichmann über Zuständigkeiten und Verfahren im Reichssicherheitshauptamt aussagen. 1969 unterstützte er Dr. Werner Best in dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren.

Huppenkothen starb 1979 in Lübeck .

Mikedc
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#4

Post by Mikedc » 03 Dec 2005, 15:34

Hello Georg,

Although I already knew something about what he did during the war and what happened to him after
the war this was a pretty amazing story. Especially that piece about what the Bundesgerichtshof had to say
about the hanging of Bonhoeffer, Canaris and all the others.

Thanks for sharing this with us.
Greetings,
Mike

Ludger
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#5

Post by Ludger » 03 Dec 2005, 17:02

Mikedc wrote:Hello Georg,

Although I already knew something about what he did during the war and what happened to him after
the war this was a pretty amazing story. Especially that piece about what the Bundesgerichtshof had to say
about the hanging of Bonhoeffer, Canaris and all the others.

Thanks for sharing this with us.
Greetings,
Mike
Hi Mike,

you will find the whole text of the verdict here:

Landgericht Augsburg:
http://www1.jur.uva.nl/junsv/Excerpts/420a001.htm

Bundesgerichtshof:
http://www1.jur.uva.nl/junsv/Excerpts/420d001.htm

Greetings from

Ludger

Phil Nix
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#6

Post by Phil Nix » 03 Dec 2005, 19:56

Orok wrote:Seems a lot of SS-fanboys haven't realized that they now have their own forum! :lol:
I do object to the term "SS Fanboy" what is it supposed to mean.
Phil Nix

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#7

Post by Mikedc » 04 Dec 2005, 11:41

Thanks Ludger for the links.


Greetings,
Mike

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