Dich ruft die SS

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Hagall
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Dich ruft die SS

#1

Post by Hagall » 15 Jan 2004, 18:28

(SS recruitment brochure inted for youth.)

Dich ruft die SS

Verantwortlicher Herausgeber: Der Reichsführer-SS

SS-Hauptamt, Berlin-Wilmersdorf 1, Hohenzollerndamm 31



WENN ICH VON DIESER INFANTERIE SPRECHE, DANN MÖCHTE ICH HEUTE ABER AUCH ZUM ERSTEN MAL BESONDERS HERVORHEBEN DIE STETS GLEICHE UND VORBILDLICHE TAPFERKEIT UND HÄRTE MEINER BRAVEN SS-DIVISIONEN UND SS-POLIZEIVERBÄNDE. ICH HABE SIE VON VORNHEREIN ALS EINE UNERSCHÜTTERLICHE TRUPPE ANGESEHEN, GEHORSAM, TREUE UND TAPFERKEIT IM KRIEG, WIE SIE ES IM FRIEDEN ZU SEIN GELOBT HATTEN.

Adolf Hitler am 26. April 1942

Deutscher Junge!
Die SS wendet sich mit dieser Schrift an dich, an unseren jungen Frontkameraden von morgen. Du sollst noch mehr als bisher vertraut gemacht werden mit dem Geist, der die Waffen-SS beseelt, mit der Führung, dem Aufbau, der Ausrüstung und Bewaffnung jener Truppe, die dem Führer besonders nahe steht und einen stolzen Anteil an den deutschen Siegen im Westen und Osten, im Norden und Süden besitzt.

Du weißt, dass Soldat sein und sich als Soldat bewähren die Pflicht jedes Deutschen ist. Jene jungen Deutschen aber, die über ihre Kameraden an Haltung und Charakter hinausragen, wollen mehr als Soldaten sein; sie wollen nicht warten, bis sie eingezogen werden, sie wollen als Freiwillige kämpfen.

Die besonderen Aufgaben der Schutzstaffel zwingen dazu, die unabänderlichen Gesetze der Auslese anzuwenden und die wertvollsten Kräfte für die SS zu gewinnen. Vertrauensvoll soll sich der junge Deutsche der Eignungsuntersuchung unterziehen, ob er SS-Mäßig und gesundheitlich für die Waffen-SS geeignet ist. Bei Ablehnung bleiben noch viele Möglichkeiten, sich der Nation vollwertig. nutzbar zu machen.

Man hat oft gesagt, die Männer der Waffen-SS seien besondere Draufgänger. Das trifft zu, aber nie in dem Sinne, daß dem Einsatz der Waffen-SS keine vorsorgliche Planung und überlegene Führung zugrundeliegend würde. Die Führer der Waffen-SS sind durchweg hundertfach erprobte, erfahrene und geschulte Männer. Die Verluste der Waffen-SS entsprechen der Härte des Einsatzes, sind aber prozentual nicht höher und nicht niedriger als die anderer Verbände des Heeres.

Wenn du dem Rufe der Waffen-SS folgst und dich als Freiwilliger einreibst in die große Front der SS-Divisionen, so wirst du einer Truppe angehören, die von allem Anfang an ausgerichtet ist auf besondere Leistungen, die dafür auch eine Kameradschaft von besonderer Tiefe entwickelt. Du wirst Waffenträger in einer Truppe sein, die wertvollsten Kräfte der jungen deutschen Generation umfaßt. Darüber hinaus bist du mit der nationalsozialistischen Weltanschauung besonders verbunden. Deine Kameraden kommen aus allen deutschen Gauen und den volksdeutschen Gebieten. In ihrer weltanschaulichen Ausweitung umfaßt die Waffen-SS auch die Freiwilligen der germanischen Länder. Diese Wehrgemeinschaft mit den SS-Kameraden aus Norwegen, Dänemark, den Niederlanden und Flandern und den Freiwilligen aus Finnland ist ein großer Beitrag für die Verwirklichung jener neuen Schicksalsgemeinschaft in Europa, zu deren Vorkämpferin, Trägerin und Kerntruppe sich die gemacht hat.

Die Jugend des nationalsozialistischen Reiches weiß, daß sie sich selbst bemühen muß, um ihren Wehrdienst in der Waffen-SS ableisten zu können. Daß sich so viele junge Deutsche zur Waffen-SS melden, ist ein sprechenden Zeugnis für das Vertrauen, das von der heutigen jungen Generation gerade der Waffen-SS, ihrem Geist und vor allem ihrer Führung entgegengebracht wird. Es ist aber auch ein stolzer Beweis für die weltanschaulich sichere Haltung dieser deutschen Jugend, daß sie den Sinn des Kampfes der SS verstanden hat und genau weiß, warum die Waffen-SS eine dem Führer besonders verpflichtete Gemeinschaft bildet. So wird auch auf deinem Koppelschloss der Wahlspruch stehen, den der Führer selbst am 1. April 1931 seiner SS, verliehen hat:
MEINE EHRE HEISST TREUE!

Entstehung und Aufgaben der Waffen-SS
Die Waffen-SS wurde aus dem Geist der nationalsozialistischen Bewegung und besonders aus dem Geist geboren, der für die Haltung des SS-Mannes der Kampfzeit bestimmend war. Führer der Allgemeinen SS - allen voran SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich - waren die ersten Führer der Waffen-SS. Denn diese bewaffneten und kasernierten SS-Einheiten, die Leibstandarte SS "Adolf Hitler" sowie die ersten Einheiten der SS-Verfügungstruppe und der Totenkopfverbände, entstanden aus der Erweiterung der Aufgaben der Allgemeinen SS: den Führer und seine Mitarbeiter vor dem Zugriff roher Gewalt zu schützen (daher Schutz-Staffel). Sie hatte ferner die Reinheit der nationalsozialistischen Idee als kostbarsten Schatz für die weitere Entwicklung unseres Volkslebens sicherzustellen, alle Gegner unserer Weltanschauung und ihre zerstörenden Pläne rechtzeitig zu entdecken und unschädlich zu machen. Je umfassender diese Aufgaben mit der Machtergreifung wurden, um so dringender mußte der Führer für besonderen Einsatz eine besonders zuverlässige und schlagkräftige Truppe zur Verfügung haben. Ein neuer Typ politischer, weltanschaulich besonders gefestigter Kämpferwar im Entstehen, unter besonderen Auslesebedingungen gesammelt und durch besondere politisch-weltanschauliche Erziehung in ihrer Haltung gefestigt.

In dem großen Entscheidungskampf, den unser Volk augenblicklich zu bestehen hat, steht auch für den SS-Mann das rein Kämpferische, das Ringen um den Endsieg im Vordergrund. Und es ist selbstverständlich, daß sich diese. nur aus Freiwilligen bestehende Truppe der Bewegung - Seite an Seite mit der Wehrmacht - jetzt ganz auf die Niederkämpfung der äußeren Feinde des deutschen Volkes konzentriert. Sind es doch letzten Endes dieselben Mächte die nun, nachdem es ihnen von innen her nicht gelungen ist, von außen her versuchen, das deutsche Volk auszulöschen.

Die bisher schon bewährte Haltung der SS im Weltanschauungskampf der Gegenwart fand durch den weiteren Ausbau der Waffen-SS ihre Anerkennung. Sie ist heute bereits auf zahlreiche voll motorisierte Divisionen angewachsen und verfügt über alle Waffengattungen, mit Ausnahme derer, die der Marine und Luftwaffe vorbehalten sind.

Ausbildung und Waffengattungen in der Waffen-SS

Der junge Freiwillige, der in die Waffen-SS eintritt, muß sich darüber im klaren sein, daß aller Anfang schwer ist und daß es viel Geduld und Beharrlichkeit, viel geistige, körperliche und moralische Anstrengungen erfordert, bis soldatisches Denken und Fühlen zum selbstverständlichen Bestandteil seines Wesens werden. In den Ausbildungsstätten der Waffen-SS wird dem Freiwilligen die für den Einsatz notwendige Ausbildung gegeben. Eine Übersicht über die Truppengattungen soll dem jungen Freiwilligen erleichtern, seinen "richtigen Platz" herauszusuchen, auf dem er nach seinen Anlagen und Fähigkeiten das Höchste für sein Volk leisten kann. Es ist möglich, sich für eine der verschiedenen Laufbahnen zu entscheiden. Jede Waffe hat ihren hohen Wert, das Zusammenwirken aller Waffen aber begründet den Erfolg. Die Waffen-SS wird nach Möglichkeit die Wahl der Waffengattung des Freiwilligen berücksichtigen.



DER EID DES SS-MANNES

ICH SCHWÖRE DIR, ADOLF HITLER, ALS FÜHRER UND KANZLER DES REICHES TREUE UND TAPFERKEIT.
ICH GELOBE DIR UND DEN VON DIR BESTIMMTEN VORGESETZTEN GEHORSAM BIS IN DEN TOD, SO WAHR MIR GOTT HELFE.

DER SS-MANN
Der SS-Mann *) ist nicht allein Soldat, er ist vorbildlicher Träger der Idee Adolf Hitlers. Ihn kennzeichnen Kriegserfahrung, Abhärtung, Stolz auf den Anteil an vielen Siegen, das Bewußtsein überstandener Anstrengungen und Gefahren ebenso wie das große Vermächtnis, das ihm die nationalsozialistische Idee auferlegt, seit er in den Reihen der SS kämpft. Mit Tapferkeit und gelassener Ruhe, mit dem Gefühl seines soldatischen Könnens und seiner Überlegenheit ist er in eine neue Lebensform hineingewachsen, die fern von jeder Durchschnittlichkeit auf den, außergewöhnlichen Umständen des Krieges beruht. Sein Name ist verbunden mit den Schlachten in Polen, Belgien, Holland, Frankreich, Jugoslawien, mit den Gebirgspässen und Meerengen Griechenlands und den karelischen Schneefeldern, den mittelrussischen Wäldern, den ukrainischen Steppen und den kaukasischen Gefilden. Seine Bewährung und seine Leistung gibt ihm jenen überlegenen Gleichmut, der ihm im Kampf den Erfolg und den Haß der geschlagenen Feinde, in der Heimat aber die Bewunderung und die Liebe des deutschen Volkes einträgt.

Jedem in die Waffen-SS eintretenden Mann steht bei Bewährung die Unterführerlaufbahn und bei besonderer Leistung die Führerlaufbahn offen.

*) Zu den Mannschafts-Dienstgraden der Waffen-SS gehören: SS-Schütze = Schütze, SS-Oberschütze = Oberschütze, SS-Sturmmann = Gefreiter, SS-Rottenführer = Obergefreiter.


DER SS-UNTERFÜHRER
Der SS-Unterführer *) in seinen verschiedenen Rangstufen ist der treue Gehilfe des SS-Führers. Als SS-Unterscharführer ist er mit den Männern seiner Gruppe am unmittelbarsten verbunden. Er steht seinen Mann, auf ihn ist Verlaß. Das Vertrauen, das ihm von oben und unten entgegengebracht wird, beruht auf seiner erprobten Tapferkeit, seiner Gerechtigkeit und seinem militärischen Können. Er ist die Verkörperung der seelischen Widerstandskraft der Waffen-SS. Entschlossenheit, Zuversicht und Ruhe kennzeichnen ihn im Kampf. Größe Bedeutung kommt der Stellung des SS-Oberscharführers bei der Waffen-SS. An seinen Charakter werden hohe Anforderungen gestellt. Seine Tüchtigkeit ist ausschlaggebend für die Kampferfolge der Truppe. Er ist die erste Stütze des SS-Führers und ersetzt ihn notfalls. Auch bei fachlicher Verwendung werden von ihm Höchstleistungen verlangt. Besonders als SS-Stabsscharführer hat er durch seine gründliche Kenntnis aller Dienstobliegenheiten eine Stellung, die ihn aus dem Kreis der SS-Unterführer heraushebt. Er sorgt dafür, daß die militärische Ordnung ohne Reibungen funktioniert, er entlastet den SS -Führer, indem er sich unermüdlich und unaufhörlich um das Wohl seiner Leute kümmert. So ist das Unterführerkorps der Waffen-SS in seiner nationalsozialistischen Haltung -tief mit der Idee Adolf Hitlers verwurzelt, aus der heraus die großen Siege erwachsen, die mit dem Namen der Waffen-SS für alle Zeiten verknüpft sind. Maßgebend für die spätere Beförderung vom SS-Unterführer zum SS-Führer ist besondere Bewährung des Unterführers und Führerveranlagung.

*) Zu den Unterführer-Dienstgraden gehören: SS-Unterscharführer = Unteroffizier, SS-Scharführer = Unterfeldwebel, SS-Oberscharführer = Feldwebel, SS-Hauptscharführer = Oberfeldwebel. SS-Sturmscharführer = Stabsfeldwebel, SS-Stabsscharführer = Hauptfeldwebel.


DER SS-FÜHRER
Er ist seinen SS-Männern und Unterführern Führer *) und Kamerad. Sein Stolz ist, einer verschworenen Gemeinschaft Vorbild zu sein. Aus dem festen Vertrauensverhältnis, zwischen dem SS-Führer und seinen Männern erwächst die Schlagkraft der Truppe. Der SS-Führer denkt nie zuerst an sich, sonder nimm er zuerst an seine Mannschaft. Anspruchslosigkeit und Vorbildlichkeit verschaffen ihm Respekt und Anerkennung. Er ist durch die Ehre, eine höhere Verantwortung und mehr Pflichten zu besitzen, als SS-Führer herausgehoben und meistert mit überlegenem Willen und notwendiger Härte die schweren und verantwortungsvollen Aufgaben der Ausbildung, der Haltung der Truppe und ihrer Führung im Kampf.

Der SS-Führer vertieft das Gemeinschaftsbewußtsein. Er weiß, daß die Truppe während der Kriegszeit die Familie ersetzen muß, die mit Liebe und Stolz an den Sohn oder den Bruder denkt. So findet er immer die richtige Art, mit den ihm anvertrauten SS-Männern zu verkehren. Er hat die Pflicht zu energischem Eingreifen, wenn etwas faul ist. Er muß dazwischenfahren und manchmal grob werden. Erkennt die guten und schlechten Seiten seiner SS-Männer. Wenn erforderlich und eine gerechte Sühne notwendig ist, verhängt er Strafen. Aber er zollt auch den Leistungen im großen und der Treue im kleinen die verdiente Anerkennung. Er ist jederzeit für seine Männer zu sprechen. Der SS-Führer kümmert sich um alles, um Quartier und Verpflegung, um Beförderungen und Auszeichnungen, um die geistige und weltanschauliche Betreuung seiner Truppe. Er ist der Typ des kampferprobten Führers, für den seine ihm anvertraute Mannschaft durchs Feuer geht.

Über die praktische und unmittelbare Führung der Truppe hinaus erstreckt sich die Laufbahn des SS-Führers schließlich auf die Bewältigung jener gewaltigen Aufgaben, die den höheren Führerstäben im Kriege gestellt
sind.

*) Zu den Führer-Dienstgraden der Waffen-SS gehören: SS-Untersturmführer = Leutnant, SS-Obersturmführer = Oberleutnant, SS-Hauptsturmführer = Hauptmann, SS-Sturmbannführer= Major, SS-Obersturmbannführer = Oberstleutnant, SS-Standarten- und SS-Oberführer = Oberst, SS-Brigadeführer = Generalmajor, SS-Gruppenführer = Generalleutnant, SS-Obergruppenführer = General, SS-Oberst-Gruppenführer = Generaloberst.

SS-Hauptamt
Ergänzungssamt der Waffen-SS
Berlin-Wilmersdorf 1, Hohenzollerndamm 31

DIE ERGÄNZUNGSSTELLEN DER WAFFEN-SS
Wehrkreis Zuständige Ergänzungsstelle
I Nordost (I) Königsherg i. Pr., Kastanienallee 26/28
Tel. 2 00 28 und 2 16 30
II Ostsee (II) Stettin, Friedrich-Karl.Str. 3
Tel. 2 84 01 und 2 84 13
III Spree (III) Berlin NW 40, Wilsnacker Str. 3
Tel. 35 61 36
IV Elbe (IV) Dresden A 20, Tiergartenstr. 46
Tel. 4 07 96 und 483 34
V Südwest (V) Stuttgart O, Gerokstr. 7
Tel. 9 10 71
VI West (VI) Düsseldorf, Graf-Recke-Str. 72
Tel. 6 14 57 und 614 58
VII Süd (VII) München 27, Pienzenauer Str. 15
Tel. 48 05 21 und 48 05 29
VIII Südost (VM) Breslau 18, Eichenallee 5
Tel. 8 53 56 und 8 53 57
IX Fulda-Werra (IX) Kassel-Wilhelmshöhe, Löwenburgstr. 10
Tel. 3 66 83 und 3 44 41
X Nordsee (X) Hamburg 13, Mittelweg 38
Tel. 44 58 82 und 44 58 83
XI Mitte (XI) Braunschweig, Wolfenbüttler Str. 13
Tel. 72 17 und 21 24
XII Rhein (XII) Wiesbaden, Bahnhofstr. 46
Tel. 2 17 47 una 2 17 48
XIII Main (XIII) Nürnberg 23, Wielandstr. 6
Tel. 2 77 55
XVII Donau (XVII) Wien IX/66, Lichtensteinstr. 49
Tel. A 1 74 99, A 1 80 33 und A 1 82 01
Außenstelle Böhmen und Mähren Prag IV, Czerninpalais
Tel. 6 01 41 / 31 18 20
XVIII Alpenland (XVIII) Salzburg-Aigen-Glas, Gylenstormstr. 8
Tel. 44 10
XX Weichsel (XX) Gotenhafen, Adolf-Hitler-Platz 10-12
Tel. 24 18 / 19
XXI Warthe (XXI) Posen, Königsring 22
sowie Gen.-Gouv. Tel. 20 25 und 30 25

SS-Ersatzkommando Niederlande Den Haag, Karte Vijverherg 5
SS-Ersatzkommando Flandern Antwerpen, Königin Elisabethley 22
SS-Ersatzkommando Norwegen Oslo, Drammensveyen 105
SS-Ersatzkommando Dänemark Kopenhagen, Jernbanedegade 7
SS-Ersatzkommando Südost Wien XIII, Glorietregasse 14-16
für den Südostraum Tel. A 5 40 75

Warte nicht länger! setze dich gleich Mit der nächsten SS-Ergänzungsstelle in Verbindung. Siehe Meldezettel auf S. 95! Auskunft erteilen alle SS-Dienststellen, Polizei u. Gendarmerie

Laufbahnbestimmungen der Waffen-SS während des Krieges
a) Allgemeine Richtlinien
1. Die Waffen-SS ist der waffentragende Teil der Schutzstaffeln der NSDAP. Der Dienst in der Waffen-SS ist Wehrdienst. Die Waffen-SS setzt sich aus den dem Heer entsprechenden Waffengattungen zusammen.
2. In die Waffen-SS kann jeder gesunde, deutschblütige Mann vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr eintreten. Voraussetzung ist, daß er den Auslesebestimmungen der SS entspricht, einen einwandfreien Charakter besitzt und die nationalsozialistische Weltanschauung bedingungslos bejaht.
3. Der Bewerber muss eine Mindestgröße von 1,70 m aufweisen (bis zum 20. Lebensjahr 1,68 m). Er darf nicht für die Wehrmacht ausgehoben oder angenommen sein oder in der Wehrmacht gedient haben. (Ausnahmen sind mit Zustimmung des OKW. zulässig.)
Von der Wehrmacht Gemusterte können sich melden.
4. Eingestellt werden Kriegsfreiwillige und längerdienende Freiwillige mit einer Dienstverpflichtung von 4,5 oder 12 Jahren.
5. Als aktiver Angehöriger der Waffen-SS ist zu betrachten, wer sich auf 4,5 oder mehr Jahre verpflichtet.
Angehöriger des Beurlaubtenstandes ist derjenige, der sich ohne Dienstzeitverpflichtung freiwillig zur Waffen-SS meldet (Kriegsfreiwilliger) oder aus der Allgemeinen SS zum Dienst in der Waffen-SS einberufen wird.
6. Die rechtliche Stellung der Angehörigen der Waffen-SS ist in dem Einsatz-Wehrmachts-Gebührnis-Gesetz (EWGG.) festgelegt und der des Heeres gleich.
7. Nach der in der Waffen-SS beendeten Dienstzeit stehen dem verpflichteten Angehörigen neben der gesetzlich geregelten Abfindung und Versorgung viele Laufbahnen in den allgemeinen, öffentlichen und privaten Diensten offen.
8. Jedem in die Waffen-SS Eintretenden steht ohne Rücksicht auf Herkommen und Vorbildung entsprechend seinen Fähigkeiten und seiner Eignung sowohl die SS-Unterführerlaufbahn als auch die SS-Führerlaufbahn offen. Diese Laufbahnen umfassen neben der Laufbahn des SS-Unterführers und SS-Führers im Truppendienst aller Waffengattungen die Sonderlaufbahnen aller Fachrichtungen.
9. Entscheidend für die Erfassung und Beförderung sind lediglich:

1. Charakter als deutscher Mann.
2. Bewährung als Nationalsozialist und SS-Mann.
3. Leistung als Soldat und Führer.

b) Annahme- und Einstellungsverfahren
10. Für die Meldung und Annahme der Bewerber für die Waffen-SS werden im ganzen Reich Ergänzungsstellen unterhalten, die zentral vom SS-Hauptamt, Amt II (Ergänzungssamt der Waffen-SS) geleitet werden.
11. Die Bezirke der Ergänzungsstellen entsprechen den Wehrkreisen für die außerdeutschen Gebiete sind Einsatzkommandos eingerichtet.
12. Der Freiwillige, der sich zur Waffen-SS melden will, wendet sich schriftlich oder persönlich an die für seinen derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ergänzungsstelle, deren Anschriften auf Seite 22 verzeichnet sind. Zur schriftlichen Meldung ist der Meldezettel auf den Seiten 95 und 96 auszuschneiden und ausgefüllt an die entsprechende Ergänzungsstelle einzusenden.
13. Besondere Meldetermine sieht die Waffen-SS nicht vor.
14. Schülern der Höheren Lehranstalten, die sich als Kriegsfreiwillige melden, wird das Reifezeugnis nach 6 Monatiger Teilnahme am Unterricht der 8. Klasse erteilt.

Wer sich als Schüler einer Höheren Lehranstalt für die aktive SS-Führerlaufbahn meldet, erhält die Reife (Abitur) nach Versetzung in die 8. Klasse zuerkannt.
Lehrlinge können sich schon vor Beendigung der Lehrzeit melden.

15. Die Ergänzungsstellen stehen den Bewerbern zur Beratung in allen sich aus ihrer Meldung zur Waffen-SS ergebenden Fragen zur Verfügung.
16. Nach Abgabe der Meldung zur Waffen-SS, mit der der Bewerber gleichzeitig seine Wünsche für die in Aussicht genommene Laufbahn vorbringen kann, wird der Bewerber zur Annahmeuntersuchung vor eine Annahmekommission geladen.

Im Anschluss hieran erfolgt im Falle der Annahme des Bewerbers die Einberufung zur Ersatz-Einheit der gewünschten Waffengattung, falls diese nach dem Untersuchungs- und Eignungsbefund für die bestmöglichste Entwicklung des Bewerbers als geeignet befunden wird.

17. Hat sich der Bewerber für die SS-Führerlaufbahn entschieden, so erfolgt mit der Annahme für diese Laufbahn zugleich die Einstellung als SS-Führerbewerber. Er wird in die beim SS-Führungshauptamt, Amt Führerausbildung, geführte Liste der SS-Führerbewerber eingetragen und in seiner militärischen Ausbildung so gelenkt, daß er nach einer Mindestdienstzeit zum SS-Untersturmführer befördert werden kann.
18. Die Bewerber der Unterführerlaufbahn werden ebenfalls gesondert erfaßt und einer auf ihre gewünschte Laufbahn abgestellten Ausbildung zugeführt.
19. Nach dem Grundsatz, daß für den Aufstieg in der Waffen-SS zu den höchsten Stellen lediglich Charakter und Leistung maßgeblich sind, kann auch später jederzeit eine Übernahme aus dem Mannschafts- und Unterführerstand in die SS-Führerlaufbahn erfolgen
20. Nach erfolgter Annahme und Weitergabe der Erfassungsunterlagen durch die Ergänzungsstellen meldet das SS-Hauptamt, Amt II
a) den SS-Bewerber für eine Unterführerlaufbahn dem SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe B, Amt XII,
b) den SS-Bewerber für die. SS-Führerlaufbahn dem SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe B, Amt XI.
21. Der Meldung zu 20 a sind beizufügen:
1. Fragebogen für SS-Unterführerbewerber.
2. Handschriftlich geschriebener Lebenslauf.
3. Für Bewerber der aktiven Laufbahn: Verpflichtungssehein.
4. Lichtbild.
5. Sonstige Unterlagen, falls unter den Laufbahnbestimmungen besonders vorgesehen.

22. Der Meldung zu 20 b sind beizufügen:
1. Fragebogen für SS-Führerbewerber.
2. Handschriftlich geschriebener Lebenslauf.
3. Für Bewerber der aktiven Laufbahn: Verpflichtungsschein.
4. Beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses.
5. Lichtbild.
6. Sonstige Unterlagen, falls unter den Laufbahnbestimmungen besonders vorgesehen.

23. Durch Amtsgruppe B, Amt XI bzw. Amt XII erfolgt die Weitergabe der Meldung an die für die vorgesehene Laufbahn zuständigen Inspektionen und Ämter.
24. Für die Bewerber des leitenden Dienstes der Sicherheitspolizei und des SD. bestehen Sonderbestimmungen. (Vergl. Laufbahn U 18 und XIV Seite 39 und 62.)
25/26. Für SS-Bewerber, die sich aus der Truppe qualifizieren, erfolgt die zu 20 a und b vorgesehene Meldung durch die Truppe.

c) Die einzelnen Laufbahn- und Beförderungsbestimmungen
Unterführerlaufbahn

27. Allgemeines:
1. Militärische Ausbildung.
Die militärische Ausbildung gliedert sich in 4 Hauptabschnitte:
a) Grundausbildung bei der Ersatztruppe;
b) Verwendung bei der Feldtruppe als Mannschaftsdienstgrad;
c) Unterführerlehrgang
d) Verwendung als Unterführer bei der Feldtruppe (Gruppen-, Geschützusw. -führer).

2. Fachausbildung.

Die Fachausbildung schließt sich an die militärische Ausbildung an. Zu ihr wird nur zugelassen, wer mindestens SS-Unterscharführer ist, die Qualifikation zum Gruppen-, Geschütz- usw. -führer erhalten und sich vor dem Feinde bewährt hat.

Ausnahmen in einzelnen Laufbahnbestimmungen sind nur vorübergehend und truppentechnisch bedingt.



28. Laufbahn U 1

Unterführer im Truppendienst

a) Aufstiegsmöglichkeit bis zum SS-Hauptscharführer.
b) Es kann befördert werden:

1. Bei Fronteinsatz:

nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach bestandener Abschlußprüfung des Unterführeranwärter-Lehrganges bzw. des Lehrganges an der Waffenschule zum SS-Unterscharführer,

nach einem Jahr Dienst als SS-Unterscharführer, davon mindestens 2 Monate bei der Feldtruppe, zum SS-Oberscharführer, nach 3 Monaten Dienst als SS-Oberscharführer zum SS-Hauptscharführer.

2. Ohne Fronteinsatz.

Grundsätzlich wird jedem SS-Angehörigen, insbesondere den Bewerbern für die Unterführerlaufbahn, die Möglichkeit gegeben, sieh in vorderster Linie vor dem Feinde zu bewähren.

Wo ein solcher Einsatz in begründeten, truppentechnisch notwendigen Ausnahmefällen nicht möglich ist, gelten besondere Beförderungsbestimmungen.

Härtefalle werden weitgehendst berücksichtigt und lassen Ausnahmen zu.

Es kann befördert werden:

nach einer Gesamtdienstzeit von einem. Jahr zum SS-Sturmmann,

nach einer Gesamtdienstzeit von 2 Jahren und bestandenem Unterführerlehrgang oder Lehrgang an der Waffenschule zum SS-Unterscharführer,

nach einer Gesamtdienstzeit von 4 Jahren, davon 2 Jahre als SS-Unterscharführer, zum SS-Oberscharführer,

nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 1 Jahr als SS-Oberscharführer, zum SS-Hauptscharführer,

nach einer Gesamtdienstzeit von 12 Jahren zum SS-Sturmscharführer.



29. Laufbahn U 2

SS-Unterführer im Verwaltungsdienst (Truppenkoch)

1. Annahmebedingungen:

Eignung zum Truppenkoch;

2. Militärische Ausbildung:

Erlangung der Gruppenführereigenschaft;

3. Fachausbildung:

Praktische Tätigkeit in einer Truppenküche als Hilfskoch und Teilnahme an einem Kochlehrgang an einer SS-Lehrküche;

4. Beförderungsmöglichkeit:

wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Unterscharführer.



30. Laufbahn U 3

SS-Unterführer im Verwaltungsdienst

a) Küchenmeister
b) Küchenbuchführer

a) Küchenmeister:

1. Annahmebedingungen:

Befähigung als Truppenkoch und praktische Tätigkeit bei der Truppe.

2. Fachausbildung:

Ausbildung als Fleisch- und Trichinenbeschauer. Erfolgreiche Teilnahme an Küchenmeister-Lehrgängen;

3. Beförderungsmöglichkeit:

wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Hauptscharführer.

b) Küchenbuchführer:

1. Annahmebedingungen:

a) Befähigungsnachweis als Truppenkoch und praktische Tätigkeit bei der Truppe;

b) Teilnahme am Lehrgang gemäß U 5, 2;

2. Beförderungsmöglichkeit:

wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum ff -Oberscharführer.



31. Laufbahn U 4

SS-Unterführer im Verwaltungsdienst (Rechnungsführer)

1. Annahmebedingungen:

Mindestens gute, deutsche Volksschulbildung;

2. Militärische Ausbildung:

Erlangung der Gruppenführereigenschaft;

3. Fachausbildung:

Praktische Tätigkeit als Hilfsrechnungsführer und Teilnahme an einem Lehrgang für Rechnungsführer an der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes;

4. Beförderungsmöglichkeit:

wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Unterscharführer.



32. Laufbahn U 5

SS-Unterführer im Verwaltungsdienst

a) Kassenbuchführer
b) Bekleidungsunterführer
c) Unterkunftsverwalter

1. Annahmebedingungen:

Befähigungsnachweis als Rechnungsführer und praktische Tätigkeit bei der Truppe;

2. Fachausbildung:

Teilnahme an einem Lehrgang an der SS-Unterführerschule des Verwaltungsdienstes

a) für Kassenbuchführer
b) für Bekleidungsunterführer
c) für Unterkunftsverwalter

Abschlußprüfung: Befähigungsnachweis in den einzelnen Fachrichtungen.

3. Beförderungsmöglichkeit:

zu a, b und c wie U l, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Hauptscharführer.



33. Laufbahn U 6

SS-Unterführer im Sanitätsdienst

a) Höchstalter. Aktive: 23 Jahre, Reservisten: 35 Jahre;

b) Militärische Ausbildung:

8,5 Monate;

c) Fachausbildung:

2 Monate Sanitätsschule;

d) Beförderungsmöglichkeit:

nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach bestandener Abschlußprüfung an der SS-Sanitätsschule zum SS-Unterscharführer,

nach 1 Jahr Dienst als SS-Unterscharführer zum SS-Oberscharführer,

die weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer kann bei besonderer Bewährung frühestens nach 3 Monaten erfolgen.



34. Laufbahn U 7

Zahntechniker ohne berufliche Vorbildung

Allgemeines:

Zur Sicherstellung einer ausreichenden zahnärztlichen Betreuung von Führern, Unterführern und Mannschaften der Waffen-SS wurde die Laufbahn des Zahntechnikers geschaffen. Besonders befähigte Zahntechnikermeister können in die SS-Führerlaufbahn übernommen werden.

a) Höchstalter: 23 Jahre;

Ausreichende Allgemeinbildung, Verpflichtung auf 12 Jahre;

b) Militärische Ausbildung

8,5 Monate;

c) Fachausbildung:

2 Monate Zahntechnikerschule,

3,5 Jahre Lehrzeit (Zahnstation),

Abschlußprüfung.

d) Beförderungsmöglichkeit:

nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach bestandenem Lehrgang an der Zahntechnikerschule zum SS-Unterscharführer,

nach bestandener Abschlußprüfung als Zahntechniker zum SS-Oberscharführer,

bei besonderer Eignung und Leistung kann die Beförderung zum Oberscharführer bereits nach 2 Lehrjahren erfolgen,

nach einjähriger Dienstzeit als SS-Oberscharführer zum SS-Hauptscharführer.



35. Laufbahn U 8

Zahntechniker mit beruflicher Vorbildung

a) Höchstalter: 30 Jahre;

Bedingung: vollausgebildeter Zahntechniker,

Verpflichtung auf mindestens 12 Jahre;

b) Militärische Ausbildung:

10,5 Monate, davon

2 Monate Lehrgang an der Zahntechnikerschule;

c) Beförderungsmöglichkeit:

nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach dem Lehrgang an der Zahntechnikerschule zum SS-Unterscharführer,

nach 6 Monaten Bewährung als Zahntechniker zum SS-Oberscharführer,

nach einjähriger Dienstzeit als SS-Oberscharführer zum SS-Hauptscharführer.



36. Laufbahn U 9

Technische Assistenten

a) Höchstalter: 23 Jahre, aktiv;

b) Militärische Ausbildung

8,5 Monate;

c) Fachausbildung

2 Monate Lehrgang am Hygiene-Institut,

1 Jahr Ausbildung in Bakteriologie, Serologie, Chemie,
Zwischenprüfung,

2 Jahre weitere Ausbildung in Klinischer Chemie, Klimatologie, Spezialmethoden,

Abschlußprüfung und Anerkennung als technischer Assistent;

d) Beförderungsmöglichkeit:

nach dein 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach bestandener Abschlußprüfung des Lehrganges am Hygiene-Institut zum SS-Unterscharführer,

nach bestandener Zwischenprüfung zum SS-Oberscharführer;

die weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer kann bei besonderer Bewährung frühestens nach 3 Monaten erfolgen.



37. Laufbahn U 10

Technische Unterführer (Schiermeister K.) aktiv

a) Höchstalter: 25 Jahre.

Bedingung: 2 Jahre Werkstattpraxis im Kfz.-HandWerk oder Maschinenbau;

b) Militärische Ausbildung:

16,5 Monate;

c) Fachausbildung:

6 Monate Dienst in einer Schiermeisterei,

6 Monate Schiermeister-Lehrgang;

d) Beförderungsmöglichkeit:

Im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

im 10.Ausbildungsmonat-zum SS-Unterscharführer,

nach bestandener Abschlußprüfung des Schiermeister-Lehrganges zum SS-Oberscharführer und Schiermeister K.

weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer und Oberschirrmeister entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung


38. Technische Unterführer (Schirrmeister K) d. B.

a) Höchstalter: 35 Jahre.

Bedingung: 2jährige Werkstattpraxis im Kfz-Handwerk oder Maschinenbau;

b) Militärische Ausbildung:

9 Monate, davon 6 Monate in einer Schirrmeisterei;

c) Fachausbildung:

6 Monate Schirrmeister-Lehrgang an der Kraftfahrtechnischen Lehranstalt der SS;

d) Beförderungsmöglichkeit:

nach 9 Monaten militärischer Ausbildung zum SS-Sturmmann,

nach bestandener Abschlußrüfung des Schirrmeister-Lehrganges zum SS-Unterscharführer und Unterschirrmeister.



39. Laufbahn U 11

Technische Unterführer (Werkmeister K) aktiv

a) Höchstalter: 30 Jahre.

Bedingung: Gesellenprüfung und mindest 4jährige Praxis im Kfz-Handwerk. (Praxiszeit kann in der Truppe nachgeholt werden,)

b) Militärische Ausbildung:

22,5 Monate, davon

6 Monate Dienst in einer Instandsetzungsstaffel als stellv. Werkmeister;

c) Fachausbildung:

1. Bei vorhandenem Gesellenbrief:
6 Monate Werkmeisterlehrgang;

2. Bei vorhandenem Meisterbrief:
4 wöchigen Umschulungslehrgang;

d) Beförderungsmöglichkeit:

Im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

im 12. Ausbildungsmonat zum SS-Unterscharführer,

nach bestandener Abschlußprüfung des Werkmeister-Lehrganges zum SS-Oberscharführer und Werkmeister K.

Weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer und Oberwerkmeister entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.


40. Technischer Unterführer (Werkmeister K) d. B.

a) Höchstalter: 40 Jahre;

Bedingung: Gesellenprüfung und 4jährige Praxis im Kfz-Handwerk (Praxiszeit kann in der Truppe nachgeholt werden);

b) Militärische Ausbildung:

9 Monate, davon

6 Monate Dienst in einer Instandsetzungsstaffel als stellv. Werkmeister K;

c) Fachausbildung:

1. bei vorhandenem Gesellenbrief:
6 Monate Werkmeister-Lehrgang;

Abschluß: Meisterprüfung an der Handwerkskammer.

2. Bei vorhandenem Meisterbrief:
4 Wochen Umschulungslehrgang.

d) Beförderungsmöglichkeit:

Nach bestandener Abschlußprüfung des Werkmeister. bzw. Umschulungs-Lehrganges zum SS-Unterscharführer und SS-Unterwerkmeister K.

Weitere Beförderung bis zum SS-Hauptscharführer und Oberwerkmeister entsprechend, Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



41. Laufbahn U 12

SS-Unterführer im Waffen- und Munitionsdienst (Feuerwerker)

a) Höchstalter: 25 Jahre;

Bedingung: Ausreichende Allgemeinbildung u. technische Veranlagung;

Erwünscht: Mittlere Reife oder höhere Schulbildung sowie praktische Tätigkeit im Metallhandwerk oder in der Metallindustrie.

b) Militärische Ausbildung:

20,5 Monate, davon

2 Monate Verwendung im Feuerwerkerdienst (praktische Ausbildung);

c) Fachausbildung:

6 Monate Feuerwerker-Lehrgang, davon
1 Monat Heeresmunitionsanstalt,
1 Monat Heereszeugamt,
4 Monate Heeresfeuerwerkerschule,

3 Monate Einsatz als Feuerwerker bei der Truppe oder bei einem Hauptzeugamt;

d) Beförderungsmöglichkeit:

im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach bestandener Abschlußprüfung an der Waffenschule (nach dem 11. Ausbildungsmonat) zum SS-Unterscharführer,

nach bestandener Abschlußprüfung des Feuerwerker-Lehrganges (nach etwa 26 Monaten Gesamtdienstzeit) zum SS-Oberscharführer.

Weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung;

e) Weiterbildung:

Für die Besten de, Lehrgänge erfolgt im Anschluß an die Ausbildung zum Feuerwerker eine zusätzliche Feuerwerkerausbildung von 2 Jahren an der Heeresfeuerwerkerschule (Höhere technische Lehranstalt) zum Feuerwerker und Ingenieur.

Nach bestandener Prüfung besitzt der Feuerwerker eine allgemeinwissenschaftliche und technische Ausbildung für den Beruf eines Ingenieurs der Fachrichtung Maschinenbau und erhält das Reifezeugnis zum Eintritt bei den Reichsbehörden usw. in die Beamtenlaufbahn der gehobenen technischen Dienste.

Feuerwerker, die Abschlußprüfung zum Feuerwerker und Ingenieur mit hervorragendem Ergebnis abgelegt und den Nachweis der Eignung zum SS-Führer erbracht haben, können in die Führerlaufbahn (SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst) übernommen werden.



42. Laufbahn U 13

SS-Nachr.-Mechaniker-Unterführer N.

a) Höchstalter: 23 Jahre;

Bedingung: Berufliche Vorbildung (Elektriker, Elektrotechniker, Fernmeldemonteure, Feinmechanikeer usw.).

Für Angehörige der Truppe ohne berufliche Ausbildung besondere Veranlagung für die Nachrichtentechnik. Gute allgemeine Schulkenntnisse, Beherrschung der Rechtschreibung und der Grundrechnungsarten. 12jährige Verpflichtung.

b) Militärische Ausbildung:

14 Monate, davon
4 Monate Rekrutenausbildung,
6 Monate Verwendung bei einer Feldeinheit als Nachrichten-Mechaniker,
4 Monate Nachrichten-Mechaniker-Unterführer-Lehrgang

c) Beförderungsmöglichkeit:

Während der Verwendung bei der Feldtruppe zum SS-Sturmmann,

nach Bestehen des SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführer-Lehrganges zum SS-Unterführer-Anwärter,

nach Bewährung in einer SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführer-Planstelle zum SS-Unterscharführer,

nach mindestens 4jähriger Gesamtdienstzeit zum SS-Oberscharführer.

Hervorragend qualifizierte SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführer können nach Abschluß des SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführerlehrganges und Bewährung bei einem Feldtruppenteil zur SS-Funkmeisterlaufbahn zugelassen werden. Damit ist die Aufstiegsmöglichkeit zum SS-Funkmeister und SS-Hauptscharführer sowie eine spätere Übernahme in die Laufbahn des Techn. SS-Führers N. gegeben.



43. Laufbahn U 14

SS-Funkmeister

a) Bewerber:

1. SS-Nachr.-Mech.-Unterführer gemäß Laufbahnbestimmung U 13 mit mindestens 4jähriger Dienstzeit.

2. SS-Nachr.-Unterführer (Truppführer) mit besonders guter technischer Veranlagung und mindestens 4jähriger Dienstzeit;

b) Militärische Ausbildung:

Wie Laufbahn U 13 oder besondere Ausbildung für Nachr.-Unterführer (Truppführer);

c) Fachausbildung:

Vgl. U 13,
dazu: 6 Monate Nachr.-Schule der Waffen-SS mit Abschlußprüfung;

d) Beförderungsmöglichkeit:

nach bestandener Abschlußprüfung des SS-Funkmeisterlehrganges und bei Bewährung in einer Funkmeisterplanstelle zum SS-Oberscharführer und SS-Funkmeister,

nach mindestens 2jähriger Verwendung als SS-Funkmeister zum SS-Hauptscharführer und Ernennung zum SS-Oberfunkmeister.

Wegen Übernahme in die Laufbahn des Technischen Führers N vgl. Laufbahn U 13.



44. Laufbahn U 15

SS-Unterführer im waffentechnischen Dienst (UiwD.)

a) Höchstalter: 30 Jahre.

Bedingung: Zeugnis über die bestandene Industriefacharbeiterprüfung oder Gesellenzeugnis einer Handwerkskammer oder Innung über die abgeschlossene praktische Lehrzeit als Mechaniker, Maschinenschlosser, Maschinenbauer, Werkzeugmacher, Werkzeugschlosser, Lehrenfeiler, Feinmechaniker oder Büchsenmacher;

b) Der Meldung beizufügende Unterlagen

vgl. Ziff. 21;
außerdem: beglaubigte Abschrift des Facharbeiterbriefes oder Gesellenzeugnisses,
beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses,
beglaubigte Abschrift des letzten Berufsschulzeugnisses;

c) Militärische Ausbildung:

11,5 Monate, davon 3 Monate Verwendung in der waffentechnischen Werkstatt einer Ersatz- oder Feldeinheit als waffentechnischer Gehilfe und Eignungsfeststellung;

d) Fachausbildung:

5 Monate Lehrgang an der Waffentechnischen Lehranstalt.
Ziel: Ausbildung zum Unterführer im waffentechnischen Dienst. (Bei nicht bestandener Abschlußprüfung Wiederverwendung als waffentechnischer Gehilfe bei der Truppe.)

e) Beförderungsmöglichkeit:

Im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,

nach bestandener Abschlußprüfung an der Waffentechnischen Lehranstalt der ef zum SS-Unterscharführer (bei vorheriger Frontverwendung unter Umständen Beförderung mit rückwirkender Kraft von 6 Monaten möglich). Weitere Beförderung entsprechend Bewährung und Planstelle, jedoch nicht vor Ablauf einer 36 monatigen Dienstzeit.

Dem Unterführer im waffentechnischen Dienst steht bei besonderer Eignung der Übergang in die Laufbahn des Technischen Unterführers W und von hier aus in die Laufbahn des Technischen Führers W offen.



45. Laufbahn U 16

Technischer Unterführer W (TUFW.)

a) Bedingung: Besonders gut qualifizierte Unterführer im waffentechnischen Dienst (vgl. Laufbahn U 15);

b) Der Meldung beizufügende Unterlagen:

vgl. Ziffer 21.
Außerdem: Beurteilung durch den Kommandeur, und Beurteilung durch den zuständigen techn. Führer W bzw. seinen Vertreter;

c) Militärische Ausbildung:

vgl. Laufbahn U 15;

d) Fachausbildung:

vgl. Laufbahn U 15, dazu:
9 Monate Lehrgang an der Waffentechnischen. Lehranstalt der SS. Nach Lehrgangsdauer von 4 Monaten Zwischenprüfung. (Bei nicht bestandener Zwischenprüfung Rücktritt zur Truppe und weitere Verwendung als Unterführer im waffentechnischen Dienst.)

e) Beförderungsmöglichkeit:

Beförderung bis zum SS-Unterscharführer, vgl. Laufbahn U 15,

nach bestandener Zwischenprüfung zum SS-Oberscharführer,

nach bestandener Abschlußprüfung zum SS-Hauptscharführer,

Übernahmemöglichkeit in die Laufbahn des.Technischen SS-Führers W ist gegeben;

f) Verwendungsmöglichkeit:

Nach bestandener Abschlußprüfung Verwendung als Technischer Unterführer W bzw. als Technischer Führer W d. Res. bei der Truppe. (Im letzten Falle nur während des Krieges, wenn der Lehrgangsteilnehmer während des Lehrganges und bei der Abschlußprüfung überragende Kenntnisse gezeigt und seine Eignung zum SS-Führer unter Beweis gestellt hat.)



46. Laufbahn U 17

SS-Musikunterführer

a) Bedingung:

Musikalische Begabung und Vorbildung.
Beherrschung eines Hauptinstrumentes.
Gutes und geläufiges Tonleiterspiel auf Haupt- und Nebeninstrument.
Geläufiges Spiel vom Blatt;

b) Militärische und Fachausbildung:

20,5 Monate, davon
15 Monate im Musikkorps;

c) Beförderungsmöglichkeit:

Nach 15 Monaten Ausbildungszeit zum SS-Sturmmann,

nach 20 Monaten zum SS-Unterscharführer,

nach weiteren 2 Jahren Dienst als SS-Unterscharführer zum SS-Oberscharführer.



47. Laufbahn U 18

SS-Unterführer der Sicherheitspolizei und des SD.

Zugelassen werden gut beurteilte Unterführer der Waffen-SS im Mindestdienstrang eines SS-Unterscharführers und einer Mindestdienstzeit von 4,5 Jahren.

a) Höchstalter: 24 Jahre.

Bedingung:

Eignungsnachweis als Gruppen-, Geschütz- usw. Führer.

Gutes Abschlußzeugnis einer Volks- oder Hauptschule und vorschriftsmäßige Lehr- oder Ausbildungszeit im Handwerk, Handel, Industrie oder Landwirtschaft oder Besuch einer Mittel- oder höheren Schule.

Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausleselager der Sicherheitspolizei und des SD.

b) Fachausbildung:

12 Monate berufspraktischer Dienst bei einer Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD.

12 Monate Unterführerschule der Sicherheitspolizei und des SD.

12 Monate Dienst bei einer Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD. (Probezeit).

Bei besonders guter Qualifikation ist Übergang in die Führerlaufbahn möglich. Er erfolgt durch Ablegung einer Führerprüfung mit anschließendem weiteren Ausbildungslehrgang:

2 Monate militärischer Vorbereitungslehrgang.

4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang.

c) Beförderungsmöglichkeit:

Nach bestandener Abschlußprüfung an der Unterführerschule zum SS-Oberscharführer,

nach mindestens einjähriger Dienstzeit zum SS-Hauptscharführer;

frühestens im 30. und spätestens im 40.Lebensjahr zum SS-Sturmscharführer.

Bei Übergang in die Führerlaufbahn:

Mit bestandener Abschlußprüfung des Reserve-Führeranwärter-Lehrganges zum SS-Untersturmführer,

mit dem 40. Lebensjahr zum SS-Obersturmführer,

mit dem 50. Lebensjahr zum SS-Hauptsturmführer.

Weitere Aufstiegsmöglichkeit:

Unterführer, die in Leistung und Führung ganz besonders hervorragen, haben die Möglichkeit, auf dem Wege durch Ablegung des Begabtenabiturs in die Führerlaufbahn der Sicherheitspolizei und des SD. übernommen zu werden.



48. Laufbahn U 19

SS-Unterführer im Gerichtsdienst (SS-Beurkundungsunterführer)

I. Annahmebedingungen:

a) Höchstalter 35 Jahre,

b) Eignung zum SS-Beurkundungsunterführer.

II. Militärische Ausbildung:

Erlangung der Gruppenführereigenschaft.

III. Fachausbildung:

Praktische Ausbildung im Gerichtsdienst der SS- und Polizeistrafgerichtsbarkeit und Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang.

Dauer: 6 Monate.

Abschluß: Befähigungsprüfung.

IV. Beförderungsmöglichkeit:

1. Nach 9 Monaten Gesamtdienstzeit zum SS-Sturmmann,

2. nach bestandener Befähigungsprüfung zum SS-Unterscharführer.

Aufstiegsmöglichkeit bis zum SS-Hauptscharführer.

Übernahmemöglichkeit in die Laufbahn des SS-Beurkundungsführerers gegeben.



SS-Fühlerlaufbahn

49. Allgemeines:

Die SS-Führerbewerber aller Laufbahnen einschl. der Sonderdienste (z. B. SS-Führer des Verwaltungsdienstes, SS-Richter, SS-Ärzte, SS-Führer der Technischen Dienste, SS-Musikführer, SS-Wehrgeologen usw.) erhalten eine abgeschlossene militärische Führerausbildung einer selbstgewählten Waffengattung bis zur Beförderung zum SS-Untersturmführer.

50. Die vorbereitende Ausbildung für die Teilnahme an einem Kriegs-Junker-bzw. Reserve-Führeranwärter-Lehrgang besteht aus mehreren Abschnitten, die nach der Rekrutenausbildung Frontverwendung und Unterführerausbildung umfassen und den SS-Führerbewerber in ansteigendem Maße an Aufgaben heranführen, die ihm Gelegenheit geben, seine Führereigenschaften unter Beweis zu stellen.

51. Beförderungen:

Die SS-Führerbewerber werden bei Erreichung des Ausbildungszieles des jeweiligen Ausbildungsabschnittes wie folgt befördert:

Nach der Rekrutenausbildung und mindestens 2monatiger Frontbewährung zum SS-Sturmmann,

nach erfolgter Unterführerausbildung zum SS-Unterscharführer, die aktiven SS-Führerbewerber unter gleichzeitiger Ernennung zum SS-Junker,

nach bestandenem Kriegs-Junker-Lehrgang werden die aktiven SS-Führerbewerber zum SS-Standartenoberjunker und nach bestandenem kriegs-reserve-führeranwärter-lehrbang die SS-Reserve-Führerbewerber unter gleichzeitiger Ernennung zum Reserve-Führeranwärter zum SS-Oberscharführer befördert,

nach Beendigung der an die SS-Junkerschule anschließenden Waffenlehrgänge erfolgt die Beförderung zum SS-Untersturmführer.

52. Weitere Beförderung richtet sich nach Dienstzeit, Planstelle und Bewährung, ist aber bei besonderer Leistung hiervon unabhängig.

53. Abweichungen in den Beförderungsterminen, insbesondere bei Übernahme von Fachkräften (z. B. Ärzten, Richtern, Ingenieuren) oder bei der abgekürzten militärischen Ausbildung, sind bei den in Betracht Laufbahnen besonders angegeben.



54. Laufbahn Ia-e

SS-Führer im Truppendienst

Die Bewerber können sich zu nachstehenden Waffen melden:

a) Infanterie mit sämtlichen dazugehörigen schweren Waffen.
b) Panzergrenadiere.
c) Gebirgsjäger.
d) Kavallerie.
e) Kradschützen (einschl. Panzerspäheinheiten).
f) Artillerie.
g) Panzertruppen.
h) Panzerjäger.
i) Sturmgeschütz-Einheiten.
j) Pioniere.
k) Nachrichtentruppen.
l) Flak.

55. Höchstalter für Bewerber der aktiven Laufbahn. 23 Jahre (Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe B, Amt XI).

Militärische Ausbildung und Beförderungsmöglichkeit siehe Ziff. 49-52. Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



56. Laufbahn II

SS-Führer des. Verwaltungsdienstes aktiv

a) Höchstalter für Bewerber der aktiven Laufbahn: 23 Jahre;

b) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziff. 49 und 50;

c) Fachausbildung:

Erfolgreicher Besuch der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes;

d) Beförderungsmöglichkeit:

Vgl. Ziff. 51 und 52;

e) Weiterbildung:

Besonders befähigte SS-Führer werden nach der Teilnahme an dem Lehrgang der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes zum Hochschulstudium bzw. Fachschulstudium zugelassen.

Es kommen in Betracht:

Rechts- und Staatswissenschaften,
Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft,
Hoch-, Tief- und Maschinenbau,
Forst- und Landwirtschaft.

Das Studium erfolgt für die Bewerber kostenlos.

SS-Führer ohne Reifeprüfung haben Gelegenheit, sich die Voraussetzung zum Hochschulstudium durch Ablegung der Sonderreifeprüfung bzw. Begabtenprüfung zu verschaffen.

f) Die Dauer der weiteren Fachausbildung richtet sich nach den für das Hochschulstudium und die Referendarausbildung jeweils geltenden allgemeinen Bestimmungen.

I. Rechts- und Staatswissenschaften:

Hochschulstudium bis zur Ablegung des Referendarexamens,
Vorbereitungsdienst als Referendar,
Abschluß: Große juristische Staatsprüfung (Assessor).

II. Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft:

Hochschulstudium bis zur Ablegung der Prüfung als Diplomvolkswirt bzw. Diplomkaufmann, anschließend praktische Tätigkeit in Wirtschaftsbetrieben, bei der Industrie- und Handelskammer, in den Organisationen der Wirtschaft usw.

III. Hoch-, Tief- und Maschinenbau:

Mit Reifeprüfung:

Studium an einer Technischen Hochschule bis zur Ablegung der Prüfung als Diplomingenieur,
anschließend praktische Ausbildung als Baureferendar,
Abschluß: Große Staatsprüfung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst.

Ohne Reifeprüfung:

2 Jahre praktische Tätigkeit,
Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt,
Abschluß: Bauingenieur.

IV. Forstwirtschaft:

Hochschulstudium bis zur Ablegung der Prüfung als Diplom-Forstwirt,
Vorbereitungsdienst als Forstreferendar,
Abschluß: Große Staatsprüfung.

V. Landwirtschaft:

2 Jahre Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Praxis,
Hochschulstudium bis zur Ablegung der Prüfung als Diplom-Landwirt.

Zu Ziff. 56 f:

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit und Bewährung unter Berücksichtigung der abgelegten Prüfungen.


57. SS-Führer des Verwaltungsdienstes d. B.

a) Höchstalter: 40 Jahre;

b) Die militärische Ausbildung richtet sieh nach den allgemeinen Bestimmungen. An Stelle des Reserve-Führer-Anwärter-Lehrgangs an der Junkerschule tritt für Führerbewerber über 25 Jahre der Lehrgang all der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes und anschließend die Zugführerausbildung von 8 Wochen an der Junkerschule.

c) Beförderungsmöglichkeit:

Vgl. Ziff. 51 und 52.



58. Laufbahn III

SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst

a) Zugelassen für diese Laufbahn werden auch Feuerwerker (vgl. Ziff. 41), die die Abschlußprüfung zum Feuerwerker und Ingenieur mit hervorragendem Zeugnis abgelegt haben.

b) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziff. 49 und 50 (für Feuerwerker abgekürzte Ausbildung)

c) Fachausbildung:

1 Monat praktischer Dienst in Zeugämtern, Munitionsanstalten und Abnahmestellen,
6 Monate Lehrgang im Waffen- und Munitionsdienst;

d) Beförderungsmöglichkeit:

Vgl. Ziff. 51 und 52;

e) Weiterbildung:

Besonders befähigte SS-Führer werden zur Vervollkommnung ihrer technischen, Kenntnisse zum Studium an der Technischen Hochschule kommandiert. Das Studium schließt mit der Diplomprüfung ab. Für Bewerber ohne Reifezeugnis besteht die Möglichkeit, durch die Begabtenprüfung die Voraussetzungen zum Hochschulstudium zu erwerben;

f) Verwendung:

SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst finden Verwendung

1. bei der Truppe als Sachbearbeiter für die Versorgung von Waffen, Munition und Gerät (außer K- und N-Gerät),

2. bei Stäben und Kommandobehörden (Gen.-Kdo., Div.-Stäben, Art.-Rgt., Flak-Abt., Div.-Na.-Fü.), SS-Nachschub-Kdtr.,

3. im SS-Führungshauptamt als Abt.-Leiter, Gruppenleiter und Referent, hauptsächlich bei den Waffen-Inspektionen und im SS-Waffenamt

4. bei den Hauptzeugämtern als Kommandeur, Abt.-Leiter u. Referent,

5. bei den Truppenübungsplätzen als 1. und 2. Platzoffizier,

6. bei den SS-Junkerschulen und SS-Waffenschulen als Lehrer für Waffen, Munition und Gerät.



59. Laufbahn IVa

Technischer SS-Führer aktiv (TFK. 1)

(Diese Laufbahn fielt zur Zeit fort!)

a) Höchstalter: 20 Jahre.

Bedingung:

2jährige Praxis im Kfz-Handwerk oder Maschinenbau;

b) Militärische Ausbildung:

Die SS-Führerbewerber für die Laufbahn des Technischen Führers (TFK. 1) werden nach der Frontverwendung zur Dienstleistung einem TFK. 1 überwiesen.

Dauer: 6 Monate.

Während dieser Zeit Ablegung der Führerscheinprüfungen der Klassen I bis III und Sonder-Kfz.

Im Anschluß hieran erfolgt die Fachausbildung an der, Kraftfahrtechnischen Lehranstalt der SS.

1. Bei mittlerer Reife:

5 Semester Ingenieurschule,

2. Ohne mittlere Reife:

3 Semester Grundschule,
5 Semester Ingenieurschule.

Zu 1. und 2.: Während dieser Zeit erhalten die SS-Bewerber den Lehrstoff der SS-Junkerschule vermittelt. Lehrpersonal hierfür stellen die SS-Junkerschulen.

c) Weitere Beförderungsmöglichkeit:

Mit bestandener Aufnahmeprüfung an der Ingenieurschule zum
SS- Standartenjunker,

nach dem 3. Semester der Ingenieurschule zum Standartenoberjunker,

nach dem 5. Semester an der Ingenieurschule zum SS-Untersturmführer, nach bestandener Abschlußprüfung an der SS-Waffenschule zum SS-Obersturmführer und TFK. 1 und SS-K S.

Weitere Beförderungen entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



60. Laufbahn IVb

Technischer SS-Führer (TFK. 1) d. B.

a) Höchstalter: 35 Jahre;

Bedingung: Abgeschlossenes Ingenieur- oder Diplomingenieurexamen der Fachrichtung Kfz- oder Maschinenbau.

b) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziff. 50.
Die SS-Führerbewerber für die Laufbahn des Technischen SS-Führers TFK. I d. B. werden nach der Frontverwendung zur Dienstleistung einem TFK. I überwiesen. Dauer. 3 Monate.
Während dieser Zeit Ablegung der Führerscheinprüfung für die Klassen I-III und Sonderkfz.
Anschließend 4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang (Ausbildungsabschnitt 6).

Fachausbildung:

3 Monate Dienst bei einem TFK. 1 bei der Feldtruppe als TFK. I-Stellvertreter,
6 Monate TFK. I-Lehrgang an der Kraftfahrtechnischen Lehranstalt der SS.

c) Beförderungsmöglichkeit:

Nach bestandener Abschlußprüfung des Reserve-Führeranwärterlehrganges zum SS-Oberscharführer und RFA,

nach erfolgreichem Abschluß der Dienstzeit bei dem TFK. I als TFK. I-Stellvertreter zum SS-Untersturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



61. Laufbahn IVc

Technischer SS-Führer aktiv (TFK. II)

a) Höchstalter: 30 Jahre;

Bedingung: Hervorragend qualifizierte Schirrmeister und Werkmeister mit mindestens 6jähriger Gesamtdienstzeit.

b) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziff. 37 und 39.
Weitere Ausbildung: 3 Monate Vorbereitungslehrgang für SS-Führerbewerber an der SS-Unterführerschule (Sonderlehrgang);

c) Fachausbildung (Kraftfahrtechnische Lehranstalt der SS):

Das 2. und 3. Semester der Grundschule;
6 Monate TFK. II-Lehrgang. Während dieser Zeit weitere militärische Ausbildung durch Lehr- und Ausbildungspersonal der SS-Junkerschulen.

d) Beförderungsmöglichkeit:

Bei Aufnahme in den TFK. II-Lehrgang zum SS-Standartenjunker,
nach bestandener Zwischenprüfung des TFK. II-Lehrganges zum SS-Standartenoberjunker,
nach bestandener Abschlußprüfung zum SS-Untersturmführer und TFK. I und SS-HKS.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



62. Laufbahn IVd

Technische SS-Führer TFK. II d. B.

a) Zugelassen für diese Laufbahn werden:

Hervorragend qualifizierte Schirrmeister und Werkmeister d. B. mit einjähriger Praxis als geprüfte Sehirrmeister und Werkmeister d. B.

b) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziff. 38 und 40.

Weitere Ausbildung:
3 Monate Vorbereitungslehrgang für SS-Führerbewerber an der SS-Unterführerschule (Sonderlehrgang),
4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang;

c) Fachausbildung:

6 Monate TFK. II-Lehrgang an der Kraftfahrtechnischen Lehranstalt der SS.

d) Beförderungsmöglichkeit:

Vgl. Ziff. 38 und 40.

Weitere Beförderung:
nach bestandenem Reserve-Führeranwärter-Lehrgang zum SS-Oberscharführer und RFA.,
nach bestandenem TFK. II-Lehrgang zum SS-Untersturmführer und TFK. II und SS-HKS. d. B.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



63. Laufbahn V

Aktiver Technischer SS-Führer W und Technischer SS-Führer W (Ing.) - TFW. bzw. TFW. (Ing.)

a) Ergänzung:

Die Technischen SS-Führer W und Technischen SS-Führer W Ing.) ergänzen sich aus gutqualifizierten Technischen Unterfahrern W und Technischen Führern W d. Res. Vgl. Laufbahn U 16.

b) Der Meldung beizufügende Unterlagen:

Vgl. Ziffer 22.

Außerdem:
Ausführliche Beurteilung durch den zuständigen Kommandeur und durch den zuständigen aktiven Technischen Führer W;

c) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziffer 44c;

d) Fachausbildung:

Vgl. Laufbahn U 16, dazu:

18 Monate Lehrgang an der Ingenieurschule der Waffentechnischen Lehranstalt der SS.

Dieser Lehrgang entspricht den Lehrgängen einer Höheren Technischen Lehranstalt. Er schließt mit der Prüfung zum aktiven Technischen SS-Führer W und der gleichzeitigen Ablegung der Ingenieurprüfung Fachrichtung Waffentechnik und Maschinenbau ab. Die Abschlußprüfung trennt die Lehrgangsteilnehmer je nach Eignung und Können als

1. aktive Technische SS-Führer W und
2. aktive Technische SS-Führer W (Ing.).

Während der Fachausbildung erhalten die Lehrgangsteilnehmer eine Ausbildung zum SS-Führer im Truppendienst mit dem Ziel der Qualifikation als Zugführer durch Lehr- und Ausbildungspersonal der SS-Junkerschulen;

e) Beförderungsmöglichkeit:

Lehrgangsteilnehmer, die noch SS-Hauptscharführer sind, nach bestandener Zwischenprüfung zum SS-Untersturmführer d. Res.,

nach bestandener Abschlußprüfung für aktive Technische Führer W zum SS-Obersturmführer.

Die weitere Beförderung zum SS-Hauptsturmführer entspricht der übrigen SS-Führer. Sie richtet sich nach Rangliste, Dienstzeit, Bewährung und Planstelle. Nach bestandener Abschlußprüfung für aktive Technische SS-Führer W (Ing.) zum SS-0besturmführer. Nach mindestens einjähriger Tätigkeit bei der Truppe zum SS-Hauptsturmführer.

Die weiteren Beförderungen über den SS-Hauptsturmführer hinaus - nur für aktive Technische SS-Führer W (Ing.) – entsprechend Rangliste, Dienstzeit, Bewährung und Planstelle;

f) Weiterbildung:

Bei der fortschreitenden Weiterentwicklung von Waffen und Gerät werden die Technischen Führer W zu gegebenen Zeiten zu kurzfristigen informatorischen Lehrgängen bei der Waffentechnischen Lehranstalt der SS kommandiert.

Technische SS-Führer W (Ing.), die Abschlußprüfung mit "gut" oder "sehr gut" bestanden haben, können zur Vervollkommnung ihrer technischen Kenntnisse zum Studium an einer Technischen Hochschule kommandiert werden, um ihnen Gelegenheit zu geben, die Diplomprüfung abzulegen.

g) Verwendung:

a) des Technischen SS-Führers W

1. bei den Bataillonen bzw. Abteilungen der Truppe, als Leiter der Waffentechnischen Werkstatt,
2. bei den Waffenwerkstattkompanien als Kompaniechef bzw. Zugführer,
3. als Leiter an den Waffenwerkstätten der SS-Zeugämter,
4. bei den Ämtern VII, VIII und IX des SS-FHA., Amtsgruppe A als Sachbearbeiter,
5. beim SS-FRA., Amtsgruppe C, Jn. 8 als Sachbearbeiter,
6. bei der Waffentechnischen Lehranstalt der ee als Lehrgangsleiter und Lehrer;

b) des Technischen SS-Führers W (Ing.)

1. beim SS-Führungshauptamt als Inspekteur des Waffenwesens,
2. beim SS-FHA. als Waffen- und Gerätinspizient,
3. beim SS-Generalkommando, beim SS-Divisionsstab und beim SS-Regimentsstab als Sachbearbeiter aller waffentechnischen Angelegenheiten und Personalangelegenheiten des waffentechnischen Personals seines Dienstbereiches,
4. als Leiter von Abnahmestellen für Waffen und Reetgerät (außer Munition, K- und N-Gerät),
5. bei der Waffentechnischen Lehranstalt der SS als Unterrichtsleiter, Lehrabteilungsleiter und Lehrgangsleiter.



64. Laufbahn VI

SS-Führer und Technischer Führer N

a) Zugelassen für die Laufbahn des Technischen SS-Führers N sind bewährte SS-Funkmeister und SS-Oberfunkmeister der Feldtruppe, die Eignung zum SS-Führer haben;

b) Militärische Ausbildung:

Vgl. Ziff. 42.

Weitere Ausbildung:

4 Monate Reserve-Führer-Anwärter-Lehrgang,
12 Monate Lehrgang an der Nachrichtenschule der Waffen-SS und Abschlußprüfung;

c) Beförderungsmöglichkeit:

Nach bestandenem Reserve-Führeranwärter-Lehrgang zum SS-Oberscharführer und RFA.,

nach bestandener Zwischenprüfung an der Nachrichtenschule der Waffen-SS zum SS-Untersturmführer,

nach bestandener Abschlußprüfung des Lehrganges an der Nachrichtenschule der Waffen-SS zum SS-Obersturmführer und Techn. Führer N.



65. Laufbahn VIIa

SS-Führer und SS-Arzt

Allgemeines:

Der SS-Arzt soll die ideale Verbindung von politischem Soldaten und Arzt darstellen.

Er ist Arzt der Truppe und Hausarzt der Familienangehörigen seiner Truppe. Er ist als Erbarzt verantwortlich für die Durchführung des Heirats- und Verlobungsbefehls des Reichsführers SS.

Er ist der verantwortliche Arzt der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten. Als SS und Polizeiarzt und als Arzt in Konzentrationslagern wird er zu kriminalbiologischen Aufgaben herangezogen.

Bei besonderer Bewährung und Eignung besteht die Möglichkeit zu einer Fachausbildung an Instituten der Universität.

Die Fachausbildung erfolgt an der Universität Graz.

Während dieser Zeit werden die Bewerber zur SS-Ärztlichen Akademie Graz versetzt.

Die Angehörigen der Akademie sind in Graz kaserniert untergebracht und erhalten neben ihrer Besoldung freie Verpflegung und Unterkunft in Ein- und Zweibettzimmern.

Auf der SS-Ärztlichen Akademie erfolgt, die Weiterbildung in allen Zweigen des truppenärztlichen Dienstes, in Sport (Fechten, Reiten, Leichtathletik usw.) und Fremdsprachen.

a) Höchstalter: 23 Jahre;

Bedingung: Reifezeugnis einer Höheren Lehranstalt.

b) Militärische Ausbildung: Vgl. Ziff. 49 und 50.

c) Fachausbildung: 10 Semester Studium, 1 Jahr praktische Tätigkeit;

d) Beförderungsmöglichkeit:

Beförderung bis zum SS-Untersturmführer vgl. Ziff. 51.

Weitere Beförderungsmöglichkeit:

nach bestandenem Physikum zum SS-Obersturmführer,
1 Jahr nach dem Staatsexamen zum SS-Hauptsturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.



66. Laufbahn VIIb

SS-Führer und SS-Arzt d. B.

a) Zugelassen für diese Laufbahn sind Ärzte mit abgeschlossener Fachausbildung;

b) Militärische Ausbildung:

Die Bewerber nehmen nach-einer Rekrutenausbildung an einem 4wöchigen San.-Führeranwärter-Lehrgang teil.

Im Anschluß hieran erfolgt eine mindestens 4monatige Verwendung als Arzt bei der Feldtruppe;

c) Beförderungsmöglichkeit:

nach der Rekrutenausbildung zum SS-Oberscharführer, nach bestandenem San.-Führeranwärter-Lehrgang (im 4. Ausbildungsmonat) zum SS-Hauptscharführer und RFA.,

nach 4monatiger Verwendung als Arzt bei der Feldtruppe zum SS-Untersturmführer,

nach einem weiteren Jahr zum SS-Obersturmführer,

nach weiteren 1,5 Jahren zum SS-Hauptsturmführer.

Vorstehende Fristen können bei älteren Reservisten bei entsprechender Eignung und Bewährung verkürzt werden.



67. Laufbahn VIIc

SS-Führer und SS-Arzt

(Bei Übernahme nach abgeschlossener medizinischer Ausbildung)

a) Höchstalter: 32 Jahre, mit abgeschlossener Fachausbildung: 35 Jahre.

Die Übernahme von älteren Ärzten ist auf Sonderfälle beschränkt;

b) Militärische Ausbildung:

Die Bewerber werden, soweit sie noch keine militärische Ausbildung erhalten haben, einer 8wöchigen Grundausbildung und einem Sanitätsführeranwärter-Lehrgang von 1 Monat zugeführt;

e) Beförderungsmöglichkeit bei Übernahme:

nach der 8wächigen Grundausbildung zum SS-Oberscharführer, nach Abschluß des Sanitäts-Führeranwärter-Lehrganges Übernahme je nach ärztlicher Ausbildung, und zwar:

bis zu 2 Jahren nach dem Examen als SS-Untersturmführer,

von 2 bis einschl. 4 Jahren als SS-Obersturmführer,

von 5 und mehr Jahren als SS-Hauptsturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.

Um eine möglichst vollständige medizinische Ausbildung zu erreichen, ist vorgesehen, daß jeder SS-Arzt über eine mindestens 2jährige klinische Ausbildung verfügt, die neben der Behandlung von Frauen und Kindern auch sämtliche Altersklassen der Bevölkerung umfaßt. Bei besonderer Eignung besteht die Möglichkeit zur Fachausbildung an einer Universitätsklinik mit Habilitation und Dozentur. Die Genehmigung zur Ausübung einer Privatpraxis kann ab SS-Hauptsturmführer erteilt werden, soweit der SS-Dienst damit vereinbar ist.

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K.Kocjancic
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Re: Dich ruft die SS

#2

Post by K.Kocjancic » 25 May 2016, 09:05

Does anyone know if this was ever translated and in which languages was this brochure translated to?

There was a Slovenian version, called "Pridi k Waffen-SS" (Come to Waffen-SS), but the content is clearly different; chapters are:
a) Forming of the Waffen-SS (Izgradba Waffen-SS)
aa) Path to Schutzstaffel (Pot k Schutzstaffel)
ab) Heinrich Himmler becomes Reichsführer-SS (Heinrich Himmler postane Reichsführer-SS)
ac) First active and garrisoned SS (Prva aktivna in kasernirana SS)
ad) Waffen-SS proves itself on all fronts (Waffen-SS se izkaže na vseh frontah)
ae) Leadership and special careers (Vodilne in posebne karijere)
b) East means future (Vzhod znači bodočnost)
c) Youngest Ritterkreuzträger with Waffen-SS (Najmlajši Ritterkreuzträger pri Waffen-SS) [on Fritz Christen]
d) Loyalty (Zvestoba)
e) Path of the Greater Germarny (Pot Velenemčije) [chronology of the Third Reich]
f) chart of W-SS ranks
g) calender for the year 1943
h) calender for the year 1944
i) sign-up form for the Waffen-SS

Regards,
Klemen


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