Were Rommel and Manstein Nazis?

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Christian W.
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Were Rommel and Manstein Nazis?

#1

Post by Christian W. » 26 Feb 2005, 01:31

Alright, Im having one bloody kind of debate with a person who doesnt undrestand that Rommel and Manstein were not nazis
in another forum.

My opinion is clear: They werent nazis.


What is your opinion, though I think most people agree with me...

Alecci
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#2

Post by Alecci » 26 Feb 2005, 01:44

First things first, serving Nazis is not the same thing as being Nazis.

Although I bet both Rommel and von Manstein agreed with some parts of Nazi politics, at least during the early years of Nazi leaderhsip (establishing Germany as a major world power, expanding the armed forces, etc), my impression from all the biographies I've read about them is that neither of them supported the more known aspects of Nazi politics and ideology, such as the racial principles, conduct of war, etc.


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Christian W.
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#3

Post by Christian W. » 26 Feb 2005, 01:48

First things first, serving Nazis is not the same thing as being Nazis
Im aware of that.

I agree with you, and that hardly makes them nazis.

Jon G.
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Re: Were Rommel and Manstein Nazis?

#4

Post by Jon G. » 26 Feb 2005, 05:04

Christian W. wrote:Alright, Im having one bloody kind of debate with a person who doesnt undrestand that Rommel and Manstein were not nazis
in another forum.

My opinion is clear: They werent nazis.


What is your opinion, though I think most people agree with me...
Maybe you would care to add some reasoning to your opinion?

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Dieter Zinke
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#5

Post by Dieter Zinke » 26 Feb 2005, 13:07

Sorry, I have no time to translate all this, but there is mentioned that Manstein stands nearby the NS-ideology:

Erich von Manstein – ein unpolitischer Soldat?von Michael Schröders
Nicht nur diese – zweifellos durch die politisch beeinflusste Aktualität eines Schlussplädoyers seines britischen Verteidigers inspirierte – Einschätzung eines der bekanntesten Heerführers im Zweiten Weltkrieg, sondern vor allem eine bis heute unbefriedigende Forschungslage und auch beinahe fehlende Online-Biographien (2) über Manstein geben ausreichend Anlass, sich mit diesem Versuch einer Kurzbiographie einer Person zu nähern, um die, bedingt durch eigene Veröffentlichungen, „fast“ ein „Mythos“ (3) entstanden ist, „den zu durchbrechen sich die kritische Militärgeschichtsschreibung der letzten 20 Jahre weitgehend erfolglos bemühte“ (4).
Fritz-Erich von Lewinski gen. von Manstein wurde am 24. November 1887 in Berlin als zehntes Kind des Generals Eduard von Lewinski und seiner Frau Helene, geb. von Sperling, geboren, wurde jedoch aufgrund eines Übereinkommens der verschwägerten Familien von der Familie des damaligen Majors Georg v. Manstein und seiner Frau Hedwig, geb. von Sperling, adoptiert, da die Mansteins kinderlos waren. Adelige Herkunft und der familiäre Hintergrund der beiden Soldatenfamilien (sein Vater starb 1896, sein Adoptivvater wurde 1899 als General aus der Reichswehr verabschiedet) scheinen bestimmend geworden zu sein für eine militärische Laufbahn, die nach dem Besuch eines Lyceums in Straßburg mit der Aufnahme in die 1867 gegründete Kadettenanstalt Plön im Frühjahr 1900 begann (Sexta bis Obertertia) und nach zwei Jahren in der Hauptkadettenanstalt Berlin-Lichterfelde bis zum Abitur 1906 fortgesetzt wurde. Manstein wurde gemäß dem an das preußische Realgymnasium angelehnten Lehrplan damit zu einem Offizier erzogen, der „während seiner Ausbildungszeit völlig in die bestehende Herrschafts- und Sozialordnung eingefügt und darüber hinaus zu einem bedingungslosen Verfechter der tradierten Verhältnisse erzogen wurde“ (5). Die Erziehung im Kadettenkorps, das Ende des 19. Jahrhunderts aus ca. 2.200 Kadetten bestand, erfüllte also nicht nur die von der Armee gestellte Aufgabe, einen Teil des Offizierkorps zu rekrutieren und vormilitärisch auszubilden, sondern auch eine innen- und sozialpolitische Funktion: Herrschaftsstabilisierung, eine ausgeprägte Obrigkeitshörigkeit sowie ein ausgeklügeltes Disziplinar- und Privilegiensystem je nach Führung der Schüler führten zu einer Erziehung, die Manstein selbst als „ausgeprägtes Ehrgefühl, Gehorsam, auch wenn die Pflichten lästig sein mochten, Härte gegen sich selbst, vor allem Überwindung der Furcht durch Stolz oder Pflichtgefühl, und eine unverbrüchliche Kameradschaft“ charakterisierte, wobei er „das soldatische Pflicht- und Ehrgefühl“ gleichsetzte mit „Treue zum König“ (6), die ihm zufolge auch in den Truppenteilen vermittelt wurde, in denen er bis zum Ende des Ersten Weltkrieges Dienst tat. Damit stellt sich die später zu untersuchende Frage, welche Auswirkungen diese systemstabilisierende Erziehung unter den veränderten politischen Vorzeichen der Weimarer Republik und des „Dritten Reiches“ zeitigte.
Mansteins Offizierskarriere begann 1906 als Fähnrich und Rekrutenausbilder in einem preußischen Traditionsverband, dem 3. Garde-Regiment zu Fuß in Berlin, und führte u.a. über einen Generalstabslehrgang an der Kriegsakademie 1913/14 zu Verwendungen als Generalstabsoffizier, obwohl seine Ausbildung wegen des Kriegsausbruchs nicht abgeschlossen werden konnte (7); das Kriegsende erlebte Manstein als Hauptmann und 1. Generalstabsoffizier der 213. Infanteriedivision in der Champagne. Die Generalstabskarriere setzte Manstein nach dem Krieg, unterbrochen nur durch Truppenverwendungen als Kompaniechef in Angermünde sowie von Oktober 1932 bis Januar 1934 als Bataillonskommandeur in Kolberg, fort, bis er schließlich zum 1. Oktober 1929 Leiter der für Mobilmachung und Heeresführung zuständigen Gruppe I in der Heeresabteilung (T1) des Reichswehrministeriums ernannt wurde. Damit wurde Manstein in den nach dem Versailler Vertrag eigentlich untersagten, aus Tarnungsgründen als „Truppenamt“ bezeichneten Generalstab berufen, in dem er mit Planungsaufgaben sein Talent als operativer Stratege und Heeresplaner entwickeln konnte und sich zunehmend in den etablierenden Führungskreis der späteren Wehrmacht integriert wurde, der allerdings auch von inneren Rivalitäten geprägt wurde: eine der ersten Tätigkeiten Mansteins bestand darin, einen – nach dem Versailler Vertrag untersagten – Mobilmachungsplan der Organisationsabteilung, für den der spätere Chef des OKW Wilhelm Keitel verantwortlich zeichnete, zu überprüfen, indem er ihn „einer ebenso stichhaltigen wie vernichtenden Kritik unterzog“ -*8- und Gegenvorschläge erarbeitete, die angenommen wurden; sein Verhältnis zu Keitel und anderen wurde auch in Zukunft getrübt durch ein sehr selbstbewusstes Auftreten, das Manstein auch gegenüber Vorgesetzten an den Tag legte, wobei, so Enrico Syring, „er sich seiner besonderen Begabung durchaus bewusst“ (9) war und sich auch in Angelegenheiten anderer Abteilungen des Truppenamtes einmischte.
Einschneidender für Mansteins Entwicklung und entscheidender für die Einschätzung der Persönlichkeit war jedoch die Revolution 1918 sowie die Abdankung des Kaisers als oberstem Befehlshaber der militärisch geschlagenen Reichswehr. In Mansteins Nachkriegserinnerungen beschrieb er die Abdankung des Kaisers, an dessen Hof er als Page an ausgiebig beschriebenen und bewunderten Hoffesten hatte teilnehmen können, als „Zusammenbruch ihrer Welt“, war der preußische König für diese Armee nach Einschätzung Mansteins doch „der Kristallisationspunkt des Treue- und Pflichtgefühls“ gewesen, die er mit dem „germanischen Begriff der Gefolgschaftstreue“ beschrieb (10). Demgegenüber schätzte er die gleiche Sekundärtugend gegenüber dem neuen Staat als offensichtlich geringer ein, galt dieser ihm doch „weniger eine wirkliche Autorität“ denn „je länger je mehr, als ein Spielball der Parteien und Interessengruppen“, der zudem entstanden sei nicht aufgrund des Mehrheitswillens der Bevölkerung, sondern als „Ergebnis auch der Wünsche der siegreichen Gegner“ (11). In dieser Einschätzung verbindet sich nicht nur die auch explizit geäußerte Ablehnung des Versailler Friedensvertrages als „Akt der Ehrlosigkeit“, sondern auch der Weimarer Republik, der Manstein diente; insbesondere zeigt sich in dieser konservativen, streng traditionalistischen Abneigung, verbunden mit einem strengen Antiradikalismus, eine kaum verhohlene Nähe zu autoritären Regierungsformen und revisionistischen Zielen, die ebenso für Mansteins Nähe zum Nationalsozialismus und dessen Politik wie insbesondere für seine Ablehnung, sich an Widerstandsaktionen der militärischen Opposition zu beteiligen, bedeutsam werden sollten.
Zum 1. Februar 1934 wurde Manstein, inzwischen Oberst, zum Stabschef beim Wehrkreiskommando III in Berlin ernannt und geriet damit unmittelbar in das Umfeld der Politik: Mansteins Aufgabe unter dem Wehrkreisbefehlshaber, dem im Krieg zum militärischen Widerstand gehörenden Erwin von Witzleben, bestand im Ausbau der in diesem Wehrkreis stationierten 3. Infanteriedivision zu einem Armeekorps sowie in der Unterstützung des Befehlshabers bei der Ausübung der militärischen Territorialhoheit, wozu die Kooperation mit zivilen und Parteidienststellen der NSDAP gehörte. Zwar beschreibt Manstein selbst das Verhältnis insbesondere zur SA, aber auch zur NSDAP als gespalten und „im wesentlichen im Austragen von Differenzen“ (12), doch scheinen seine politischen Auffassungen nicht weit von der ideologischen Grundsubstanz der Partei entfernt gewesen zu sein. Neben der Ablehnung des Versailler Vertrages und dem Ziel der Aufrüstung, die er als „moralisch gerechtfertigt“ beurteilte, gehörte dazu insbesondere ein ausgeprägter Antisemitismus, der sich bereits 1934 äußerte: Nachdem Reichskriegsminister Werner von Blomberg unter Berufung auf das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 in einem Erlass vom 28. Februar 1934 die Geltung des sog. „Arierparagraphen“ auf die Wehrmacht ausgedehnt und damit die Entlassung von jüdischen Offizieren befohlen hatte, wandte sich Manstein dagegen mit einer Denkschrift an den Chef des Truppenamtes Ludwig Beck, da er diese als widersprüchlich zur „Kameradschaft“ in der Truppe betrachtete; Manstein wandte sich also nicht gegen diskriminierende Einführung des § 3 des Gesetzes in die Wehrmacht, sondern betonte, dass die „Soldatenehre“ eine Entlassung von aktiven Offizieren untersage; zugleich begrüßte er in einem Begleitschreiben jedoch die Richtigkeit des Erlasses im Hinblick auf dessen zukünftige Anwendung: „Dass wir alle Nationalsozialismus und Rassegedanken restlos bejahen, steht außer Zweifel“ (13); Manstein beschreibt zwar in seinen Memoiren die Invektive gegen die Entlassung von Offizieren, wobei deren Anlass wahrscheinlich die Entlassung eines ihm in Kolberg untergebenen Leutnants war, unterlässt jedoch jeden Hinweis auf seine prinzipielle Zustimmung zu diesem Gesetz und stellte – wie z.B. auch in seiner Ablehnung von frühen Judenverfolgungen in Kolberg, wo er einen Arzt wegen dessen Weltkriegsteilnahme vor dessen Entlassung bewahrte – den Korpsgeist („... ob es mit der Ehre der Armee vereinbar ist, Kameraden die Treue zu halten, um politischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen“) der Armee über alle Erwägungen, ob Maßnahmen des Regimes rechtsstaatlichen Kriterien genügten.
Völlige Übereinstimmung mit nationalsozialistischen Zielen bezeugt jedoch eine Rede, die Manstein anlässlich von Hitlers 50. Geburtstag als Kommandeur der 18. Division in Liegnitz hielt; diese Rede, welche die vom Oberkommando der Wehrmacht angeordneten Paraden vor dem Vorbeimarsch der Truppen abschloss, fand in Mansteins Memoiren keine Erwähnung, wurde jedoch wahrscheinlich vollständig in der Lokalpresse abgedruckt und von Roland Kopp jüngst publiziert (14). Der Zustimmung zu Hitlers Politik seit 1933, die „aus der Zerrissenheit der Jahrhunderte zur Einigkeit aller Deutschen, aus tiefster Not zu Arbeit und Brot“ geführt habe, folgen Ausführungen, die als wohlwollende Referenz an die revisionistische Außenpolitik zu werten sind: „... aus Machtlosigkeit zur Wehrhaftigkeit, aus Schmach und Ohnmacht zur Größe“, wobei Manstein den Versailler Vertrag als Ursache der „Wehrlosigkeit“ betrachtet hatte. Allerdings ging Manstein in der Liegnitzer Rede weiter und erteilte Hitler gleichsam einen „Blankoscheck“ (15) für eine expansive Politik, gestützt auf die Anfang 1939 begonnene Propaganda einer „Einkreisung Deutschlands“: „Wenn es scheint, als wolle eine feindliche Welt Wälle um Deutschland ziehen, um den Weg Deutschlands in seine Zukunft zu sperren, den Führer zu hindern sein Werk zu vollenden, so geloben wir Soldaten heute unserem Führer: allen Gewalten zum Trotz sein Werk auch im Kampf zu bewahren, seinen Willen zu vollstrecken, wohin er uns auch führe !“. Als Divisionskommandeur seit 1938 zwar entfernt vom Generalstab des Heeres, in dem er seit Juli 1935 Chef der Operationsabteilung und seit Oktober 1936 Oberquartiermeister unter Beck und damit dessen präsumtiver Nachfolger gewesen war, hatte Manstein zwar kaum Kenntnisse über die Absichten von Hitlers „Lebensraum“-Politik und Hitlers Weisung zur Vorbereitung des Krieges gegen Polen vom 3. April 1939 („Fall Weiß“) haben können, dennoch fällt an dieser Rede die Unterstützung einer expansiven, nicht mehr revisionistischen Politik auf, die Hitler bereits im Januar und Februar „in zwei Ansprachen in dekouvrierender Offenheit zu einem größeren Kreis von Befehlshabern und Kommandeuren“ (15) hatte erkennen lassen; von deren Kenntnis erst im Sommer 1939, wie Manstein in seinen Memoiren betont (16), kann angesichts der in dieser Rede erkennbaren Zustimmung zur Aggressionspolitik allerdings nicht mehr gesprochen werden. Die Liegnitzer Rede zeigt darüber hinaus, dass Manstein sich durchaus als öffentlicher Propagandist dieser Aggressionspolitik verstand, auch wenn deren konkrete Ziele im Verständnis seiner Zuhörer sicherlich unbekannt waren. Manstein jedoch ein distanziertes Verhältnis zur NS-Ideologie zu attestieren (17), erscheint auf der Basis dieser Quellen als Fehlurteil.
Mit der Berufung zum Oberquartiermeister I der Operationsabteilung im Generalstab des Heeres zum 1. Oktober 1936 geriet Manstein unmittelbar in den Umkreis politischer Entscheidungen, die er als Vertreter des Generalstabschefs Ludwig Beck auszuführen hatte; zu seinen Aufgabengebieten gehörte insbesondere der Ausbau des Heeres und die Mobilmachung im Rahmen des nach dem Versailler Vertrages untersagten „Anschlusses“ von Österreich im März 1938; zugleich befasste er sich mit einer Aufwertung des Generalstabes im Rahmen der Spitzengliederung der Wehrmacht; Manstein erarbeitete dazu Vorschläge, in denen er dem Oberbefehlshaber des Heeres die Gesamtleitung aller Operationen auch gegenüber den beiden anderen Teilstreitkräften überantworten wollte; dies scheiterte jedoch im Rahmen der sog. „Blomberg-Fritsch-Krise“ im Januar / Februar 1938 am Widerstand vor allem Hitlers, der selbst den Oberbefehl über die Wehrmacht übernahm; Manstein wurde – offenbar auf ausdrücklichen Befehl Hitlers – abgelöst und zum Kommandeur der 18. Infanteriedivision in Liegnitz ernannt, die er vom 1. April an unter Beförderung zum Generalleutnant übernahm. Manstein selbst vermutete hinter seiner Absetzung seine Kontrahenten Keitel und den neuen Oberbefehlshaber des Heeres von Brauchitsch und zeigte sich noch in seinen Memoiren enttäuscht darüber, dass „die für jeden Generalstabsoffizier ehrenvollste Absicht, einmal den Platz einnehmen zu dürfen, auf dem ein Moltke, ein Schlieffen und ein Beck gewirkt hatten“, für ihn „begraben“ sei - *18- – ein Zeichen dafür, „dass Manstein den Karriereknick keineswegs so leicht überwunden hat, wie in manchen biographischen Skizzen behauptet wird“ (19), aber eventuell auch ein Zeichen für einen damit eher als mit politischen oder ideologischen Gegensätzen zusammenhängenden, im Krieg sich verschärfenden Konflikt mit Hitler. . Er verlor allerdings auch in Liegnitz nicht den Kontakt zur Wehrmachtspitze: im September 1938 bereitete er als Stabschef der 12. Armee die von ihm befürwortete Besetzung des Sudetenlandes nach dem Münchener Abkommen vor (20), im Sommer 1939 schließlich die Invasion Polens, an der er als Stabschef der Heeresgruppe Süd unter Gerd v. Rundstedt teilnahm.
Manstein will im August 1939 von der Absicht eines Angriffskrieges gegen Polen nichts bemerkt haben, sondern ging seinen Memoiren zufolge davon aus, „dass Hitler unbeugsam und fanatisch entschlossen war, nunmehr den letzten Rest der territorialen Probleme, die durch den Vertrag von Versailles entstanden waren, zu lösen“ (21); auch Hitlers Rede vom 20. August 1939 vor Wehrmachtbefehlshabern auf dem Obersalzberg, in der dieser als Ziel des Krieges „die Vernichtung der lebendigen Kräfte des Gegners“ (22) benannte, ordnete Manstein nach dem Krieg als „nicht im Sinne einer Vernichtungspolitik“ (23) zu verstehenden normalen militärischen Operation ein.
Nach Ende des Krieges gegen Polen wurde Rundstedts Stab Ende Oktober 1939 nach Koblenz als Stab der neu zu bildenden Heeresgruppe A verlegt zur Vorbereitung eines Westfeldzuges. Dessen Planung bildet bis heute die Grundlage für die in der Memoirenliteratur vielfach zu beobachtende Einschätzung Mansteins als „genialer Kopf, ein militärisches Genie“ (24) oder als der „gefährlichste militärische Gegner der Alliierten“, so der britische Militärschriftsteller und Offizier Basil Liddell Hart bereits 1947. Manstein arbeitete den auf dem im Ersten Weltkrieg gescheiterten Schlieffen-Plan basierenden Operationsplan der Wehrmachtführung um zu dem von Winston Churchill im nachhinein so genannten „Sichelschnitt“-Plan: anstelle einer ganz Nordfrankreich nach dem idealen Vorbild „Cannae“ erfassenden Umfassungsschlacht, die der OKW-Plan nach wie vor vorsah, sollten im Süden Belgiens, d.h. im Rücken, ausgelöst durch den deutschen Vormarsch, der durch Belgien nach Norden vorrückenden Alliierten die deutschen Panzerdivisionen durch die als ungeeignet für schnelle Vorstöße geltenden Eifel und Ardennen bis zur belgischen Kanalküste vorstoßen und die alliierten Truppen einkesseln. Der auf dem Dienstweg Brauchitsch und dem Generalstabschef im OKH Halder vorgelegte Plan stieß auf deren Ablehnung, fand jedoch Hitlers Unterstützung und wurde mit Änderungen umgesetzt; sein Erfolg, der allerdings auch auf schwerwiegenden Fehlern der Alliierten und Zufällen beruhte (25), trug Manstein nicht nur den erwähnten Ruf eines operativen Genies ein, sondern zunächst eine erneute Versetzung als Kommandeur des XXXVIII. Armeekorps zum 15. Februar 1940, das in Nordfrankreich im wesentlichen Besatzungsaufgaben durchführte und für die vorgesehene Landung in England (Operation „Seelöwe“) aufgestellt wurde, die bekanntlich scheiterte.
Ab Mitte Februar 1941 - im übrigen nach erneuter Beförderung zum General der Infanterie zum 1. Juni 1940 - wurde Manstein Kommandierender General des LVI. Panzerkorps im Rahmen der zur Panzergruppe 4 in der Heeresgruppe Nord gehörenden schnellen Verbände; mit diesem Korps stieß er, zum Teil seine Nachschublinien um 150 km hinter sich lassend, in Richtung Leningrad vor und erreichte Mitte Juli den Ilmensee. Den auch dadurch erworbenen Ruf als „unübertroffene[r] Virtuose des Bewegungskrieges“ (26) bestätigte Manstein auch nach seiner Ernennung zum Oberbefehlshaber der 11. Armee am 12. September 1941, mit der er bis Anfang Juli 1942 die Krim und die Seefestung Sewastopol eroberte; dies trug ihm die Ernennung zum Feldmarschall ein, zugleich indirekt allerdings auch eine erste Niederlage: Hitler, der Manstein als offensiven Befehlshaber zu schätzen gelernt hatte, übertrug ihm am 21. August 1942 die Leitung der nach der Weisung Nr. 41 vom 5. April 1941 geplanten Einnahme und Zerstörung von Leningrad mit dem Ziel, eine Landverbindung mit den verbündeten Finnen herzustellen und durch Einnahme der Murman-Bahn wie auch der Ölquellen im Kaukasus der UdSSR „die wichtigsten kriegswirtschaftlichen Kraftquellen so weit als möglich zu entziehen“ (27); allerdings scheiterte diese „Operation Nordlicht“ an erbitterten sowjetischen Offensiven im Oktober 1942 -*28- , nachdem Manstein bereits im August die „Einnahme der Stadt für sehr schwierig [gehalten hatte] und glaubte, dass es am zweckmäßigsten sei, die Stadt (eng) einzuschließen und Verteidiger wie Bewohner auszuhungern“ (29). Völkerrechtliche Erwägungen, die Zivilbevölkerung nicht in Kampfhandlungen einzubeziehen, spielten in Mansteins auf den Kriegserfolg ausgerichtetem Kriegshandeln keine Rolle.
Dies zeigte sich auch nicht erst auf der Krim, wo Manstein als Territorialbefehlshaber und Oberbefehlshaber der 11 Armee mit der massenmörderischen Tätigkeit der dem AOK 11 in versorgungstechnischer Hinsicht unterstehenden Einsatzgruppe D unter Otto Ohlendorf konfrontiert wurde, die bis zum Juni 1942 ca. 90.000 Menschen ermordete. War bereits der Kommissarbefehl unter Manstein Kommando im LVI. Armeekorps ausgeführt worden (30), so zeigt ein im Anschluss an Reichenaus Befehl vom 10. Oktober 1941 erlassener Befehl Mansteins vom 20. November 1941 sehr deutlich, dass er als Oberbefehlshaber der 11. Armee nicht nur die – ihm seit Hitlers Rede vom 30. März 1941 bekannten - völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Ziele des Vernichtungskrieges teilte, sondern sie auch unmittelbar für die Kriegführung und die Besatzungsherrschaft operationalisierte: „Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im Rücken und den noch kämpfenden Resten der Roten Wehrmacht und der Roten Führung. Es hält stärker als in Europa alle Schlüsselpunkte der politischen Führung und Verwaltung, des Handels und des Handwerks besetzt und bildet weiter die Zelle für alle Unruhen und möglichen Erhebungen. Das jüdisch bolschewistische System muss ein für allemal ausgerottet werden. Nie wieder darf es in unseren europäischen Lebensraum eingreifen ... Für die Notwendigkeit der harten Sühne am Judentum, dem geistigen Träger des bolschewistischen Terrors, muß der Soldat Verständnis aufbringen. Sie ist auch notwendig, um alle Erhebungen, die meist von Juden angesteckt werden, im Keime zu ersticken“ (31). Erschießungen von Juden durch die Einsatzgruppe D, zu denen das AOK 11 logistische Hilfe z.B. durch das Bereitstellen von Transportfahrzeugen, durch Absperrkommandos, aber auch durch Exekutionskommandos (32) leistete, sind Manstein entgegen späterer Beteuerungen denn auch zumindest in einem Falle bekannt geworden: Am 12. Februar 1942 schrieb Ohlendorf einen Brief an das AOK 11, wonach die bei einer im übrigen von der Oberquartiermeisterabteilung des AOK 11 befohlenen (33) „Judenaktion“ in Simferopol „beschlagnahmten Uhren ... ordnungsgemäß vereinnahmt“ worden seien; er habe durch einen Anruf aus der Ortskommandantur Simferopol erfahren, „dass der Herr Oberbefehlshaber die aus der Judenaktion noch vorhandenen Uhren für dienstliche Zwecke der Armee anfordert“ (34), was Mansteins Kenntnis der Ermordung von ca. 10.000 Menschen in Simferopol unter Beteiligung des Sonderkommandos 11, der dem AOK unterstehenden Feldgendarmerie-Abteilung 683 und der Gruppe 647 der Geheimen Feldpolizei voraussetzt; in der Stadt war im übrigen seit November 1941 die Oberquartiermeister-Abteilung des AOK 11 stationiert, während der Stab des AOK „nach Sarabus, einem großen Dorfe nördlich Simferopol“ ging (35). Die von Manstein nach dem Krieg behauptete Unkenntnis des Befehls (36) ist damit nicht nur als unwahrscheinlich zu bewerten, vielmehr entsprach sie seiner Verteidigungsstrategie sowohl im Nürnberger Prozess als auch im eigenen Prozess.
Mansteins Befehl zeigt im Gegenteil, dass er die politischen und wirtschaftlichen Ziele des Krieges teilte: „Die Ernährungslage der Heimat macht es erforderlich, dass sich die Truppe weitgehendst aus dem Lande ernährt und dass darüber hinaus möglichst große Bestände der Heimat zur Verfügung gestellt werden. Besonders in den feindlichen Städten wird ein großer Teil der Bevölkerung hungern müssen“. Manstein teilte damit die wirtschaftspolitischen Richtlinien, die vom Wirtschaftsstab Ost vor Beginn des Krieges festgelegt worden waren (37) und in einem Befehl des AOK 11 - Oberquartiermeister - vom 19. November 1941, einen Tag vor Mansteins grundlegendem Befehl zum Verhalten der Truppe, konkretisiert wurden: „Oberster Grundsatz ist, zur Entlastung der Heimat in jedem nur möglichen Umfange die Landesvorräte und –erzeugnisse zu erfassen und auszunutzen. Die Ausnutzung ist scharf zu regeln. Alle Vorgesetzten sind verantwortlich dafür, dass wilde Requisitionen und Plünderungen verhindert werden“ -*38- , die Manstein ebenso wie die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln ausschließlich unter dem Aspekt der militärischen Notwendigkeit, sprich der Mitte 1942 angesichts des Partisanenkrieges gewünschten „Aufrechterhaltung der Ruhe“ und der Indienstnahme der Bevölkerung gewahrt wissen wollte. Manstein entschied demnach in der Konfliktfrage zwischen Ausbeutung des Landes unter Inkaufnahme von Hunger für die Zivilbevölkerung und einer „gerechten Behandlung aller nicht-bolschewistischen Teile der Bevölkerung“ ausschließlich nach militärischen und politischen Kriterien der „Kriegsnotwendigkeit“ und ließ Erwägungen „aus missverstandener Menschlichkeit“, wie es in seinem Befehl hieß, außer acht.
Am 22. November wurde Manstein zum Oberbefehlshaber der neu mit seinem Stab gebildeten Heeresgruppe Don ernannt, deren Aufgabe in der Wiederherstellung der militärischen Lage vor der Einkesselung der 6. Armee in Stalingrad bestand. Manstein scheint zunächst auf eine Versorgung der seiner Heeresgruppe unterstellten Armee durch die Luft gebaut zu haben, musste jedoch bis Mitte Dezember 1942 angesichts der auch gegen die Heeresgruppe gerichteten sowjetischen Offensive die Unmöglichkeit nicht nur einer Entsatzoperation der ihm unterstellten Truppen zugunsten der 6. Armee einsehen, sondern auch angesichts der vollkommen unzureichenden Luftunterstützung, die bereits Ende November absehbar war (39), die Unmöglichkeit, der 6. Armee zu helfen; Manstein forderte bereits am 26. November den OB der 6. Armee, Paulus, in einem Brief auf, der von ihm später oft abgelehnten Forderung Hitlers nach unbedingtem Halten der Stadt zuzustimmen: „Der Befehl des Führers entlastet Sie von der Verantwortung, die über die zweckmäßigste und willensstärkste Durchführung des Befehls des Führers hinausgeht. Was wird, wenn die Armee in Erfüllung ihres Befehls des Führers die letzte Patrone verschossen haben sollte, dafür sind Sie nicht verantwortlich !“ (40). Allerdings scheiterte bis Mittel Dezember der Versuch, einen Korridor zur 6. Armee durch einen Vorstoß der 4. deutschen Panzerarmee zu errichten, an der sowjetischen Übermacht und deren Angriffen auf die Heeresgruppe, so dass Manstein vor der Alternative stand, entweder die 6. Armee aufzugeben oder „die Vernichtung des Südflügels der deutschen Ostfront mitsamt seiner Heeresgruppe Don und der nach wie vor im Kaukasus festliegenden Heeresgruppe A“ zu riskieren (41); den Bitten von Paulus, ihm einen Befehl zum Ausbruch aus dem Kessel zu erteilen, versagte sich Manstein mit dem Hinweis auf die fehlende Zustimmung Hitlers.
Stalingrad scheint für Manstein zum Ausgangspunkt geworden zu sein für zunehmende Differenzen mit Hitler, die sich an zwei Themen orientierten: zum einen an der unbeweglichen Kriegführung, d.h. „der Ablehnung jeder beweglichen Operationsführung“ (42), mit der Manstein noch 1943 in Verkennung der alliierten Forderung nach bedingungsloser Kapitulation glaubte, ein Remis mit nachfolgenden Friedensverhandlungen erzwingen zu können, und zum anderen an der bereits 1938 von ihm gedanklich erörterten Frage nach der „völlig unmöglichen Spitzenorganisation der obersten Führung“, die Manstein nunmehr – unter Beibehaltung von Hitlers Oberbefehl – dadurch zu lösen versuchte, „einem verantwortlichen Generalstabschef praktisch die Führung der militärischen Operationen auf allen Kriegsschauplätzen zu überlassen und für den Ostkriegsschauplatz einen besonderen Oberbefehlshaber zu ernennen“ (43), als dessen geeignetsten Kandidaten er sich selbst betrachtete. Dass er damit eine ernsthafte Konkurrenz gegenüber Hitler hätte darstellen können und eine politische Frage berührte, nachdem seit Brauchitschs Entlassung im November 1941 Hitler auch den Oberbefehl über das Heer übernommen hatte, scheint Manstein nicht bedacht zu haben; mehrere Gespräche über dieses Thema, über die sein Ordonnanzoffizier Alexander Stahlberg berichtete (44), verliefen in jedem Falle ergebnislos. Sie trugen Manstein jedoch ein zunehmendes Misstrauen nicht nur Hitlers, sondern z.B. auch von Goebbels und Himmler ein, die gegenüber Hitler Manstein verdächtigten, „er beschäftige sich mehr mit ihn angeblich nichts angehenden politischen Fragen als mit seiner Heeresgruppenfront“ (45). Mansteins Ablösung von seinem auf dem Rückzug befindlichen Kommando am 30. März 1944 unter gleichzeitiger Auszeichnung mit Orden und der Versicherung Hitlers, ihn als Oberbefehlshaber West nach der Wiederaufnahme offensiver Operationen wieder zu verwenden, beendete ein zunehmend zerrüttetes Verhältnis. Manstein wurde jedoch nicht wiederverwendet, obwohl er vergeblich noch im Januar 1945 um eine Audienz bei Hitler bat (46); seine Initiative zeigt jedoch, dass das Verhältnis zu Hitler trotz aller von Manstein nach dem Krieg beschriebenen Differenzen um operative Fragen der Kriegführung nicht vollkommen zerrüttet war, zumal Hitler ihn im Oktober 1944 mit einem Landgut versorgen wollte (47). Damit stellt sich die generelle Frage nach Mansteins Verhältnis zu Hitler und zur militärischen Opposition.
Mansteins Ordonnanzoffizier Alexander von Stahlberg berichtet über mehrere Gespräche, in denen unter anderem Stauffenberg und der Generalstabschef der Heeresgruppe Mitte, Henning von Tresckow, versucht haben, Manstein für den Widerstand zu gewinnen -*48- ; daneben berichtet Rudolf-Christian Frhr. von Gersdorff, Generalstabsoffizier in der Heeresgruppe Mitte, über ein Gespräch mit Manstein im Auftrag seines Oberbefehlshabers Kluge; Gersdorff habe Manstein das Angebot machen sollen, „nach einem Staatsstreich die Stellung eines Chefs des Generalstabes der Wehrmacht ... zu übernehmen“ und über das Thema Spitzengliederung mit Hitler zu sprechen -*49- . Manstein habe dies allerdings abgelehnt, da die „Feindpropaganda“ ihm unterstelle, er wolle Hitler die Macht streitig machen. Gersdorffs Aufforderung, Hitler „die Pistole auf die Brust zu setzen“, habe Manstein sodann mit dem kategorischen Satz erwidert: „`Preußische Feldmarschälle meutern nicht !´“ Nachdem Manstein die Absicht, Hitler zu töten, mit der Bemerkung, an dem nachfolgenden Bürgerkrieg „würde die Armee zugrunde gehen“ zurückgewiesen hatte, habe er auch die angebotene Position eines Generalstabschefs abgelehnt, zugleich jedoch betont, dass er „stets der legalen Staatsführung loyal zur Seite stehen werde“; Mansteins Haltung in der Erinnerung Gersdorffs wird durch Stahlbergs und seine eigenen Erinnerungen gestützt (50), wirft also weniger quellenkritische Fragen auf als die Memoiren hinsichtlich z.B. der von Manstein nicht erörterten Frage, in welchem Zusammenhang er von Judenerschießungen erfahren habe.
Für Manstein war Hitler das legitime Staatsoberhaupt in der Nachfolge eines Hindenburg, mit dem ihn über den persönlichen Eid hinaus auch verwandtschaftliche Beziehungen verbunden hatten; nach dem Fortfall der Identifikationsfigur Wilhelm II als „Kristallisationspunkt des Treue- und Pflichtgefühls“ der Armee übertrug sich dieses nicht auf den Staat, sondern auf eine Person und ihren legalen Nachfolger Hitler, der bei aller persönlicher Abneigung und allen Zweifeln an seiner Fähigkeit zur operativen Führung eines Krieges doch als Vertreter des Reiches betrachtet wurde: „Im Sinne seiner Tradition aber gegen den nun einmal bestehenden Staat anzugehen, widersprach seiner Pflichtauffassung. So rettete er sich in die Idee des `Reiches´. Hierin aber lagen bereits die Keime der späteren Haltung der Armee unter der Herrschaft Hitlers. Als Deutschland in einem Kampf auf Leben und Tod stand, konnte die Armee nur die Aufgabe sehen, den Bestand des `Reiches´ bis zum letzten zu verteidigen. Mit nationalsozialistischer Gesinnung oder mit einem Kampf für die Erhaltung des nationalsozialistischen Systems hatte dies nicht zu tun“ (51). Dass Manstein sich durch die Identifikation von „Reich“ und Führer“ nicht nur nationalsozialistische Ideologeme zu eigen machte, sondern diese auch angesichts der Niederlage 1945 noch militärisch durchzusetzen trachtete, kennzeichnet den von Rommel so genannten „Illusionist“, der ein „genialer Stratege“ gewesen sei (52); dass er in der „permanenten Ausnahmesituation der Jahre 1933 – 1945“ (53) die Legitimität der Herrschaft Hitlers trotz der nachgewiesenen Kenntnis über deren verbrecherischen Charakter, den er gleichwohl verleugnete, militärisch stützte, zeigt, dass Manstein einem Staatsstreich schon alleine aufgrund des damit verbundenen Legalitätsproblems abseits bleiben musste. Man mag darin auch ein „Identifikationsschicksal“ am Ende des Ersten wie des Zweiten Weltkrieges erkennen, „weil es ihr [Mansteins Generation, M.S.] die zentrale Identifikationsfigur gerade in der Stunde der „nationalen Demütigung“ entzog, in der sie selbst eine politische Verantwortung zu tragen hatten (54); allerdings zeigt sich in Mansteins Argumentation wie auch in seinem Kriegshandeln einschließlich der Durchsetzung verbrecherischer Kriegesziele eher, dass er noch im Januar 1945 sich der legalen Staatsführung zur Verfügung stellen wollte und mit ihr konform ging – und gleichzeitig bereits mit dem Befehl vom 20. November 1941 nicht nur ideologische Ziele verfolgte, sondern diese offensichtlich auch verband mit der Verfolgung persönlicher Ziele, wie Syring vermutet: erging dieser Befehl doch „just zu dem Zeitpunkt ... , an dem die Entlassung des Oberbefehlshabers des Heeres absehbar und Manstein bereits als möglicher Nachfolger Brauchitschs gehandelt wurde“ (55), ein Ziel, das er auch 1945 noch gegenüber Dönitz als Hitlers Nachfolger verfolgte. Nach Herkunft und Erziehung Soldat und der Erhaltung einer Staats- und Gesellschaftsordnung verpflichtet, die durch die Wehrmacht nach außen und innen verteidigt wurde; sein Hinweis auf den durch einen Staatsstreich gegen Hitler ausgelösten Bürgerkrieg in der Armee muss demnach als Befürchtung eines Umsturzes verstanden werden, während sein Selbstverständnis legitimer Herrschaft gerade auf der Verteidigung der „Ehre der Armee“ beruhte – „das Entscheidende“, so legitimierte er seine Memoiren 1955, sei „die Hingabe, die Tapferkeit, die Treue, die Pflichterfüllung des deutschen Soldaten und die Verantwortungsfreudigkeit wie das Können der Führer aller Grade gewesen“ (56). Aus diesen Gründen versagte sich Manstein dem militärischen Widerstand.
Diesem Ziel, die „Ehre der Armee“ zu verteidigen, diente auch Mansteins Nachkriegstätigkeit. Am 23. August 1945 von britischen Truppen verhaftet, nachdem Manstein mit Familie zunächst aus Liegnitz in den Westen geflohen war und sich nach der Kapitulation am 8. Mai dem britischen Feldmarschall Montgomery gestellt hatte, wurde er zunächst als Zeuge der Anklage nach Nürnberg gebracht; dort verfaste Manstein gemeinsam mit Walther von Brauchitsch, bis 1941 Oberbefehlshaber des Heeres, Franz Halder, bis 1942 Generalstabsschef des Heeres, Walter Warlimont, bis 1944 stellv. Chef des Wehrmachtführungsstabes, und Siegfried Westphal, bis 1945 Chef des Generalstabes des Oberbefehlshabers West, eine der Geschichte des Heeres seit 1918 gewidmete Denkschrift, die auf Anforderung der amerikanischen Anklage „ein möglichst klares Bild auf diesen Gebieten“ vermitteln sollte (57). Siegfried Westphal bezeichnet Manstein aufgrund dieser Denkschrift als „Seele unserer Verteidigung“, dem als „begabtester unserer militärischen Führer“ der Freispruch des Generalstabes im Oktober 1946 dank seines „klugen und unermüdlichen Wirken[s]“ zu verdanken sei -*58-. Laut Westphal war es Manstein, der auf die Kritik des amerikanischen Anklägers Donovan am Entwurf der Denkschrift, diese vermeide, „dass in unserer Ausarbeitung keine `Schuldigen´ namentlich gewissermaßen angeprangert wurden“: „Feldmarschall von Manstein setzte sich schließlich durch. Wir waren beide der Überzeugung, dass es nicht unsere Aufgabe sein könnte, der amerikanischen, richtiger gesagt, der gesamten alliierten Anklage die Arbeit zu erleichtern“ (59). Manstein selbst rechnete sich in einem Brief an seine Frau vom 2. Oktober 1946, einen Tag nach dem Urteil, dass die Wehrmacht nicht als „verbrecherische Organisation“ verurteilt hatte, dies als Verdienst an: Daß in Nürnberg der Generalstab nicht als verbrecherisch erklärt worden ist, war mir eine große Genugtuung. So habe ich durch die zehn Monate Mitarbeit an der Verteidigung doch der Armee, der meine Lebensarbeit galt, noch einen letzten Dienst erweisen können. Dieser Kampf für die Ehre war mit so heißem Herzen geführt wie wohl keiner vorher“ (60). Die Legendenbildung um die „saubere Wehrmacht“, an der Manstein mitgewirkt hat, begann also unter den Vorzeichen der Nürnberger Anklage und setzte sich fort in seinen Memoiren wie auch in seinen Gutachtertätigkeiten Mitte der 50 Jahre, wenn er z.B. ganz in der Tradition der Himmeroder Denkschrift in Briefen und Denkschriften die „Diffamierung des deutschen Soldaten“ beklagte (61); zugleich bestimmte diese Absicht auch die Verteidigungsstrategie des Prozesses, der gegen Manstein mit 17 Anklagepunkten vom 24. August bis zum 19. Oktober 1949 als letzter alliierter Kriegsverbrecher-Prozess vor einem britischen Militärgericht geführt wurde.
Oliver von Wrochem hat unter Berufung auf Basil Liddell Hart darauf hingewiesen, daß der Manstein-Prozeß im politischen Umfeld der Verschärfung des Ost-West-Konfliktes, eines sowjetischen Auslieferungsbegehrens und der seit 1947 in Großbritannien einsetzenden Rehabilitation Mansteins gesehen werden muss, wobei namentlich Liddell Harts Buch „On the other Side of the Hill“ für den „sich herausbildenden Mythos der sauberen Wehrmacht und des großen Strategen Manstein“ verantwortlich gewesen sei (62).
Der Prozeß war demnach ein Politikum vor allem in Großbritannien und Deutschland, begleitet von außenpolitischem Druck vor allem der UdSSR, Manstein zu verurteilen. Dieser trug selbst, offensichtlich unter Ausnutzung der veränderten weltpolitischen Situation, zu seiner Verteidigung bei, wenn er darauf hinwies, „daß `der Krieg im Osten immer ein asiatisches Gesicht trägt, dem sich auch der Gegner nicht entziehen kann, ohne Gefahr zu laufen, von vornherein im Nachteil zu sein´“ (63) – ein Hinweis auf den Krieg überdauernde Feindbilder, die Manstein bereits während zweier Reisen zu Manövern der Roten Armee 1931 gewonnen hatte: „Denn, mochte die Sowjetunion sich auch auf die westlichen Ideen des Marxismus berufen, mochte es die technischen Errungenschaften der westlichen Welt noch so begierig aufnehmen, die Sowjetunion war nicht mehr Europa. Der Schatten asiatischer Despotie lag über dem Land den Menschen und allem Geschehen“ (64).
Mansteins Verteidigungs- und nachträgliche Revisionsstrategie in Hamburg basierte also auch auf politischen Gedanken und Absichten, wie Oliver von Wrochem herausgestellt hat, wenn die „Aktualisierung des im Nationalsozialismus verbreiteten Asien-Bildes“ und damit auch von 1949/50 möglichen Feindbildern „mit realem äußerem Druck kaum erklärt werden“ (65) könne. Manstein wurde denn auch in diesem für die zunehmend ablehnende Haltung zu den Kriegsverbrecherprozessen zentralen Verfahren, zu dessen Verteidigung u.a. Churchill in einen eigens eingerichteten Fonds gespendet hatte, in einer veränderten weltpolitischen Konstellation zu achtzehn Jahren Gefängnis verurteilt vor allem wegen der Tötung von Kommissaren der Roten Armee und versprengten Soldaten sowie wegen der Verschleppung und Tötung von Zivilisten; nicht verurteilt wurde er wegen der Übergabe und Tötung von Juden und Zigeunern durch Einsatzgruppen und seiner Befehlsgewalt unterstellte Einheiten der Wehrmacht, da das Gericht keine aktive Beteiligung noch Billigung dieser Verbrechen als erwiesen ansah (66). . Nachdem das Urteil auf 12 Jahre reduziert worden war, verbüßte Manstein die Haftstrafe in der britischen Haftanstalt Werl, wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen nach mehrfacher Haftverschonung bereits am 7. Mai 1953 entlassen.
Insbesondere in den fünfziger Jahren beteiligte er sich nach Bitten des Amtes Blank, d.h. ab 1955 des Bundesministeriums der Verteidigung, mit einzelnen Gutachten z.B. zur militärischen Gliederung der Bundeswehr an deren Aufbau (67) sowie mit Briefen, Memoiren und einzelnen Veröffentlichungen an der vergangenheitspolitischen Bewältigung nicht nur der eigenen Karriere, sondern auch der Rehabilitation der Wehrmacht. Bis zum seinem Tod in Irschenhausen bei München am 10. Juni 1973 – die Beerdigung in Lüneburg an der Seite seiner 1966 verstorbenen Frau fand unter Ehrenbezeigungen der Bundeswehr statt – fand Manstein damit ein Betätigungsfeld, das bis heute zum Teil das Urteil über seine Person und die Wehrmacht prägt und das einer kritischen, insbesondere seine Memoiren und die „Generals-Geschichtsschreibung“ der Nachkriegszeit kritisch hinterfragenden Analyse auf der Basis neuerer Forschungsergebnisse bedarf -*68- . Dass die konstruierte Reduktion der Person Manstein auf den „genialen Strategen“ und Hitlergegner, die diesen Memoiren zugrunde liegt, bei gleichzeitiger Verlagerung aller verbrecherischen Elemente des Vernichtungskrieges und der gleichzeitigen Verlagerung für die sich ab Ende 1941 abzeichnende Niederlage auf Hitler dieser Forschungslage nicht mehr entspricht, sollte mit diesem Beitrag ansatzweise deutlich geworden sein. Vielmehr sollte Manstein auch verstanden und kritisch eingeordnet werden als Vertreter einer Generation, die tradierte gesellschaftliche Werte ihrer eigenen Erziehung in einer Zeit der politischen Extremismen in militärisches und damit auch politisches Handeln umsetzte, in der diese zur bloßen gesellschaftlichen Konvention gewordenen preußischen Sekundärtugenden (69) in der teilweisen Übereinstimmung nicht nur politischer, sondern auch von Erziehungszielen (Manstein sah sich nach dem Kriege in erster Linie als „Erzieher der Jugend“) erfolgsorientiert von ihm selbst in militärisches Handeln umgesetzt wurden. Der Erkenntnis des verbrecherischen, menschenrechtsfeindlichen Charakters dieser Wehrerziehung und ihrer Konsequenzen hat sich Manstein allerdings versagt.

Anmerkungen
1 Aus dem Schlussplädoyer des britischen Verteidigers Paget im Prozess gegen Erich von Manstein am 24. September 1949, zitiert nach Paget, Reginald T.: Manstein. Seine Feldzüge und sein Prozeß. Wiesbaden 1952, S. 222.
2 Die bisher zuverlässigste Biographie im Internet beschränkt sich im wesentlichen auf Lebensdaten, die zum Teil auch schlichtweg falsch repetiert werden: http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/MansteinErich/ (letzter Zugriff: 14. März 2004). Im übrigen wird bis heute die Diskussion um Manstein bestimmt durch autobiographische Schriften (Verlorene Siege, Bonn 1955, Aus einem Soldatenleben, Bonn 1958; dazu gehört auch die beide Autobiographien rezipierende Biographie: Rüdiger v. Manstein / Theodor Fuchs [Hrsg.]: Manstein. Soldat im 20. Jahrhundert. Militärisch-politische Nachlese. München 1981 ) und rechtfertigende bzw. vergangenheitspolitisch motivierte Erinnerungen z.B. seiner Verteidiger im Manstein Prozeß 1949 (neben Paget ist dazu zu nennen Leverkühn, Paul: Verteidigung Mansteins. Hamburg 1950) oder ehemaliger Untergebener (Stahlberg, Alexander: Die verdammte Pflicht:. Erinnerungen 1932 – 1945. 2. Auflage Frankfurt a.M.; Berlin 1993; Breithaupt, Hans: Zwischen Front und Widerstand. Ein Beitrag zur Diskussion um den Feldmarschall Erich von Manstein. Bonn 1994). Auf dieser älteren Literatur beruht größtenteils auch der Aufsatz von Jörg Wüllner und Guido Knopp: Der Stratege. In: Guido Knopp: Hitlers Krieger. München 1998, S. 157 – 226; dieser Aufsatz lässt im übrigen Nachweise seiner Thesen vermissen. Einzelne Aufsätze widmen sich speziellen Aspekten, wie Oliver von Wrochem (siehe Anm. 4 sowie: Rehabilitation oder Strafverfolgung. Kriegsverbrecherprozeß gegen Generalfeldmarschall Erich von Manstein im Widerstreit britischer Interessen. In: Mittelweg 36, 1997, S. 26 – 36) und besonders Christian Schneider mit einer interessanten psychohistorischen Analyse (Denkmal Manstein. Psychogramm eines Befehlshabers. In: Hannes Heer / Klaus Naumann [Hrsg.]: Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 – 1944. 10. Auflage Frankfurt a.M. 1997, S. 402 – 417). Die bisher zuverlässigste Biographie mit einem Überblick sowohl über Archivalia als auch über die bisherige Forschungsliteratur erarbeitete Enrico Syring: Erich von Manstein - Das operative Genie. In: Enrico Syring / Ronald Smelser (Hrsg): Die Militärelite des Dritten Reiches. 27 biographische Skizzen. Berlin. Frankfurt a.M. 1995, S. 325 – 348; daneben Bernd Boll: Generalfeldmarschall Erich von Lewinski, gen. von Manstein. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. – Band 2: Vom Kriegsbeginn bis zum Weltkriegsende, Darmstadt 1998, S. 143 – 152. Marcel Stein: Generalfeldmarschall Erich von Manstein. Kritische Betrachtungen des Soldaten und Menschen. Mainz 2000, beruht im wesentlichen ebenfalls auf der bisher bekannten Literatur, weist jedoch en détail Manstein Kenntnis und Beteiligung an der Ermordung von Juden in der UdSSR nach sowie die exkulpierende Funktion seiner Memoiren; siehe dazu die Annotationen von Jürgen Löffler in Militärgeschichtliche Zeitschrift 59, 2000, Heft 2, S. 523f. Oliver von Wrochem bereitet für das Jahr 2005 die Publikation seiner Dissertation über Manstein vor.
3 Andreas Hillgruber: Generalfeldmarschall Erich von Manstein in der Sicht des kritischen Historikers. In: Nie außer Dienst. Bundeswehrfestschrift zum 80. Geburtstag von Generalfeldmarschall Erich von Manstein. Köln 1967, S. 65 – 83, hier S. 82.
4 Oliver von Wrochem: Die Auseinandersetzung mit Wehrmachtverbrechen im Prozeß gegen Generalfeldmarschall Erich von Manstein 1949. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 46, 1998, S. 329 – 353, hier S. 329.
5 Christa Berg: Militär und Militarisierung. In: Dies. (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte Band IV: 1870 – 1918. Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. München 1991, S. 501 – 523, hier S. 516.
6 Erich von Manstein: Aus einem Soldatenleben. Bonn 1958, S. 22f.
7 Siehe dazu im einzelnen die von seinem Sohn Rüdiger zusammengestellten biographischen Daten: Rüdiger v. Manstein / Theodor Fuchs (Hrsg.): Manstein. Soldat im 20. Jahrhundert. Militärisch-politische Nachlese. München 1981, S. 423 – 425.
8 Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 328.
9 Ebd. S. 330.
10 Manstein, Aus einem Soldatenleben a.a.O. S. 51f.
11 Ebd. S. 54.
12 Ebd. S. 183.
13 Zitiert nach Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 329f. Mansteins Denkschrift ist abgedruckt in Klaus-Jürgen Müller: Armee und Drittes Reich. Darstellung und Dokumentation. Paderborn 1987, S. 183 – 189.
14 Roland Kopp: Die Wehrmacht feiert. Kommandeurs-Reden zu Hitlers 50. Geburtstag am 20. April 1939. In: Militärgeschichtliche Zeitschrift 62, 2003, S. 471 – 534, hier S. 512.
Ebd. S. 490.
15 Ebd.
16 Manstein, Verlorene Siege a.a.O. S. 12: „So erfuhr ich erst m Sommer 1939 von der `Aufmarschanweisung Weiß´ , der erstmaligen, auf Befehl Hitlers erfolgten Bearbeitung eines Angriffs-Aufmarsches gegen Polen“. Dieses Beispiel mag verdeutlichen, dass Mansteins Memoiren mit sehr kritischem Blick gelesen werden müssen.
17 Wüllner / Knopp, Der Stratege a.a.O. S. 184.
18 Manstein, Aus einem Soldatenleben a.a.O. S. 319.
19 Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 333.
20 Boll, Generalfeldmarschall Erich von Lewinski, gen. von Manstein a.a.O. S. 145.
21 Manstein, Verlorene Siege a.a.O. S. 13.
22 Zitiert nach Boll, Generalfeldmarschall Erich von Lewinski, gen. von Manstein a.a.O. S. 146.
23 Manstein, Verlorene Siege a.a.O. S. 20.
24 Siegfried Westphal: Erinnerungen. Mainz 1975, S. 60.
25 Siehe zu Mansteins Plan und dessen Umsetzung zuletzt Karl-Heinz Frieser: Die deutschen Blitzkriege: Operativer Triumph – strategische Tragödie. In: Die Wehrmacht. Mythos und Realität. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann. München 1999, S. 182 – 196.
26 Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 339.
27 Weisung Nr. 41, 5. April 1942, zitiert nach: Walther Hubatsch: Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939 – 1945. Dokumente des Oberkommandos der Wehrmacht. Bonn 1967, S. 184.
28 Siehe dazu Andreas Hillgruber: „Nordlicht“ – Die deutschen Pläne zur Eroberung Leningrads im Jahre 1942. In: Peter Classen / Peter Scheibert (Hrsg.): Festschrift Percy Ernst Schramm. Wiesbaden 1964, S. 269 – 287.
29 Eintrag im Kriegstagebuch der Heeresgruppe Nord vom 28.8.1942, zitiert nach ebd. S. 281.
30 Siehe dazu mit Belegen Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941 - 1945. Neuausgabe Bonn 1997, S. 88.
31 Zitiert nach: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof (International Military Tribunal) 14. Nov. 1945 – 1. Okt. 1946, Band 34, Nürnberg 1945, S. 129 – 132, hier S. 130f. (Dokument PS 4064).
32 So am 26.11.1941, als das dem Kommandeur des Rückwärtigen Armeegebietes der 11. Armee (Korück 553) unterstehende Landesschützenbataillon 836 in Armjansk 14 Juden erschoss, siehe Streit, Keine Kameraden a.a.O. S. 118.
33 Siehe dazu die Vernehmung von Heinz Schubert, Adjutant Ohlendorfs, vom 12.6.1969 in: Klaus-Michael Mallmann / Volker Rieß / Wolfram Pyta (Hrsg.): Deutscher Osten 1939 – 1945. Der Weltanschauungskrieg in Photos und Texten. Darmstadt 2003, S. 155f.: „Ohlendorf hat daraufhin Dr. Braune zu dem Oberquartiermeister Hauck der 11. Armee gesandt, um mitzuteilen, dass die Exekution nicht durchgeführt werden könne. Die Armee bestand jedoch auf der Durchführung des Befehls, und Hauck erklärte sich bereit, Lastwagen und Feldgendarmerie bereitzustellen“.
34 Schreiben des Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Süd – Einsatzgruppe D – an das AOK 11 vom 12.2.1941, zitiert nach: Hamburger Institut für Sozialforschung (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 – 1944. – Ausstellungskatalog. Hamburg 2002, S. 178
35 Manstein, Verlorene Siege a.a.O. 233.
36 Siehe dazu Manstein / Fuchs, Manstein a.a.O. S. 244f.
37 Wirtschaftspolitische Richtlinien für die Wirtschaftsorganisation Ost vom 23.5.1941, auszugsweise abgedruckt in: Hamburger Institut für Sozialforschung (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht a.a.O. S. 65: „Dieses Minimalziel, die Versorgung der Wehrmacht aus Feindesland im dritten und evtl. weiteren Kriegsjahren muss unter allen Umständen erreicht werden“. Siehe auch die ebd. S. 64 abgedruckte Notiz einer Staatssekretärsbesprechung vom 21. 5. 1941: „1. Der Krieg ist nur weiterzuführen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernährt wird. 2. Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird“. Zum Kontext siehe Christian Gerlach: Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weissrussland 1941 bis 1944. Hamburg 1999, insbesondere 46ff.
38 Zitiert nach Faksimile in: Hamburger Institut für Sozialforschung (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht a.a.O. S.351.
39 Siehe dazu Bernd Wegner: Der Krieg gegen die Sowjetunion 1942 / 43. In: Horst Boog / Werner Rahn / Reinhard Stumpf / Bernd Wegner: Der globale Krieg. Die Ausweitung zum Weltkrieg und der Wechsel der Initiative 1941 – 1943. Stuttgart 1990 (Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg; 6), S. 759 – 1102, insbesondere S. 962 ff. Siehe dazu auch die unter http://www.nfhdata.de/premium/thema/02_stalingrad.shtml verzeichnete neuere Literatur sowie den Tagungsbericht von Werner Röhr in diesem Forum: Stalingrad: Von der Hybris zur Nemesis. Wissenschaftliches Colloquium zum 60. Jahrestag der Schlacht von Stalingrad unter der URL http://www.historisches-centrum.de/forum/roehr03-1.html (letzter Aufruf für beide Adressen: 14. März 2003).
40 Ebd. S. 1035.
41 Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 338.
42 Manstein, Verlorene Siege a.a.O. S. 308.
43 Ebd. S. 317f.
44 Siehe Stahlberg, Die verdammte Pflicht a.a.O., z.B. S. 247ff., S. 301 anlässlich eines Besuchs Hitlers im Hauptquartier der Heeresgruppe am 17. Februar 1943.
45 Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 340.
46 Stahlberg, Die verdammte Pflicht a.a.O. S. 423f.
47 Boll, Generalfeldmarschall Erich von Manstein gen. von Lewinski a.a.O. S. 149.
48 Stahlberg, Die verdammte Pflicht a.a.O. S. 262ff., S. 307ff.
49 Rudolf-Christian von Gersdorff: Soldat im Untergang. Frankfurt a.M. 1977, S. 134ff. Das Gespräch, aufgezeichnet nach Gersdorffs Erinnerung, wird hier wiedergegeben nach dem vollständigen Abdruck bei Schneider, Denkmal Manstein a.a.O. S. 404 – 406.
50 Siuehe z.B. Stahlberg, Die verdammte Pflicht a.a.O. S. 319: „Gersdorff berichtet weiter, wie Manstein ihn `abgeblitzt´ habe: `Preußische Feldmarschälle meutern nicht !´ Diesen Satz hat Manstein auch mir gegenüber einmal gebraucht“; Manstein, Verlorene Siege a.a.O. S. 318; Manstein / Fuchs, Manstein a.a.O. S. 203ff.
51 Manstein, Aus einem Soldatenleben a.a.O. S. 55f.
52 Stahlberg, Die verdammte Pflicht a.a.O. S. 339.
53 Hillgruber, In der Sicht des kritischen Historikers a.a.O. S. 83.
54 Schneider, Denkmal Manstein a.a.O. S. 416.
55 Syring, Manstein – Das operative Genie a.a.O. S. 337.
56 Manstein, Verlorene Siege a.a.O. S. 8.
57 Zitat aus der Denkschrift vom 19. November 1945 nach Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung. Die „Denkschrift der Generäle“ für den Nürnberger Gerichtshof. In; Heer / Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg a.a.O. S. 531 – 550, hier S. 531. Messerschmidt kommt zu dem Schluss, sie gehöre „zu den wichtigsten Dokumenten für die Verharmlosung der Rolle von OKW und OKH im Zweiten Weltkrieg. Nicht einer der Verfasser hat sich der Verantwortung für eigenes Handeln oder Unterlassen gestellt. Dennoch erhoben sie den Anspruch, mit ihrer Darstellung eine Pflicht gegenüber den Soldaten des deutschen Heeres zu erfüllen und verbanden ihr Anliegen mit Kritik am militärischen Widerstand gegen Hitler“ (ebd. S. 546f.). Die Denkschrift ist vollständig abgedruckt bei Siegfried Westphal: Der deutsche Generalstab auf der Anklagebank. Nürnberg 1945 – 1946. – Mit einer Denkschrift von Walther von Brauchitsch, Erich von Manstein, Franz Halder, Walter Warlimont, Siegfried Westphal. Mainz 1978.
58 Ebd. S. 92.
59 Ebd. S. 26.
60 Manstein / Fuchs, Manstein a.a.O. S. 226).
61 Ebd. S. 340f.
62 von Wrochem: Die Auseinandersetzung mit Wehrmachtverbrechen a.a.O. S. 329.
63 von Wrochem: Rehabilitation oder Strafverfolgung a.a.O. S. 33.
64 Manstein, Aus einem Soldatenleben a.a.O. S. 159.
65 von Wrochem: Die Auseinandersetzung mit Wehrmachtsverbrechen a.a.O. S. 334.
66 Siehe im einzelnen zu diesem Urteil ebd. S. 351f.
67 Beispiele für solche Gutachten, die wahrscheinlich unter Beratung des Ministeriums angefertigt wurden, sind abgedruckt bei Manstein / Fuchs, Manstein a.a.O. S. 359ff.
68 Siehe dazu immer noch Bernd Wegner: Erschriebene Siege. Franz Halder, die „Historical Division“ und die Rekonstruktion des Zweiten Weltkrieges im Geiste des deutschen Generalstabes. In: Politischer Wandel, organisierte Gewalt und nationale Sicherheit. Festschrift für Klaus-Jürgen Müller. Hrsg. Von Ernst Willi-Hansen, Gerhard Schreiber und Bernd Wegner. München 1995, S. 287 – 302.
69 Hillgruber, In der Sicht des kritischen Historikers a.a.O. S. 83.


Perhaps anybody has time enough to translate this for all our members not understanding the german language.
This would be mostly appreciated

DZ

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#6

Post by Jeremy Dixon » 15 Jan 2006, 14:14

v. Manstein and Rommel - Nazis NO!

Patriots yes!!!

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